Familienrecht, international

Liebe/-r Experte/-in,

Ich (deutsche) bin seit Maerz 2012 mit einem US amerikaner verheiratet. Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen. Wir haben eine gemeinsame Tochter, die (vor der Eheschliessung) in Deutschland geboren wurde, allerdings mittlerweile beide Staatsangehoerigkeiten hat. Mein Mann war bis Februar 2012 in Deutschland stationiert, ist aber dann zurueck in die USA gezogen. Meine Tochter und ich sind jetzt auch seit Juni 2012 in den USA.

Es laeuft aber alles nicht so wie ich mir das vorgestellt habe, deshalb moechte ich wieder zurueck nach Deutschland MIT meiner! vielleicht sollte ich dazu erwaehnen, dass mein Mann ueberwiegend weg war. 9 monate in afghanistan und mehrere wochen im training (US army). er war also ca. 1 jahr insgesamt weg. ich habe mich in der zeit um unsere tochter gekuemmert, quasi alleinerziehend. Mein Mann hat oefter schon erwaehnt dass, wenn ich zurueck nach Deutschland gehe, er die Kleine bei sich behaelt. Er wuerde einer Ausreise also nicht zustimmen.
Nun moechte ich mich Scheiden lassen, habe aber Angst meine Tochter zu verlieren.
Meine Fragen sind: Wie kann ich zurueck nach Deutschland mit meiner Tochter?
Wo beantrage ich die Scheidung?
Wer bekommt das Sorgerecht?

zu frage 1; die ehe wurde in deutschland geschlossen, kann also auch in deutschland geschieden werden;
zu frage 2;
das kind wurde in deutschland geboren und auch damit unterliegt die elterlichen sorge dem deutschen familienrecht;
es entspricht vermutlich auch eher dem kindeswohl, die alltagsbetreuung des kindes bei der mutter zu belassen, da der vater als aktiver soldat zum einen immer gewissen gefahren ausgesetzt ist, die nicht dem kindeswohl entsprechen würden , und zudem eine durchgehende betreuung aufgrund von auslandseinsätzen durch den vater nicht gewährleistet werden kann;

es wäre also anzuraten;…erst nach deutschland auszureisen, festen wohnsitzund klare verhältnisse schaffen bezüglich kindergarten und schule;
… und dann erst von hier aus die scheidung einzureichen sowie am wohnort das zuständige gericht mit der familienrechtlichen regelung/klage zu beauftragen;
…allerdings wäre auch anzuraten sich um eine dem kindeswohl entsprechende besuchs und umgangsregelung zu bemühen, damit der „bittere“ beigeschmack und verdacht der kindesentziehung, entkräftet wird, und sich wirklich auf die scheidung konzentriert wird! dabei nicht vergessen das immer;…das kind das recht auf beide elternteile hat, und du verpflichtet bist dafür zu sorgen, dass das kind regelmäßigen kontakt zum vater haben kann;

fazit; wenn du klare verhältnisse schaffst mit eigenen wohnsitz und aufenthalt sowie kindergarten/schule ect: stehen die chancen auf übertragung der elterlichen alltagssorge sehr gut;

Hi, wenn dein Mann mal wieder weg ist 1-2 Tage, schnapp dir deine Tochter, Flieg zurück nach Deutschland. Ziehe zu Familie oder Freunden und Melde dort euer Wohnsitz an.

Gehe zu einem Anwalt der wird dich dann weiter
Beraten

Hallo!

Lassen Sie sich nach Möglichkeit nicht in den USA scheiden: in der Regel bekommt der US - Bürger das Sorgerecht.
Am einfachsten: gaukeln Sie Ihrem Mann einen Urlaub in Deutschland vor, nehmen Sie ihn zur Not sogar mit, wiegeln Sie ihn in Sicherheit… sobald Sie dann deutschen Boden betreten haben, gilt das deutsche Recht für Ihre Tochter und Sie können sich ganz normal einen Anwalt nehmen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ihre Tochter beantragen.

Viel Glück!