Familienrecht - Kündigung Eigenbedarf der EX-Frau

Hallo,
meine Frage ist etwas verzwickt. Es geht um ein seit mehr als 1 1/2 Jahren getrennt lebendes Ehepaar mit 2 Kindern. Vor der Trennung wohnte die Familie in einer angemieteten Wohnung im Haus der Mutter des Mannes. Es handelt sich um ein 3-Familienhaus in welchem nur Familienmitglieder wohnen. Nach der Trennung nun zog der Mann erst einmal aus und kam bei seiner Freundin unter. Er wollte, dass sich seine Ex-Frau in Ruhe mit den Kindern nach einer passenden Wohnung umschauen kann. Nun, dies ist im gesamten Zeitraum von nun 1 1/2 Jahren nicht erfolgt. Die Ex-Frau sitzt zuhause und wartet auf den „Prinzen der ihr eine 250 m²-Wohnung für 350 Euro Warmmiete anbietet“. Auch die Mutter - also die Eigentümerin des Hauses - möchte nun endlich dass ihr Sohn wieder zurück in die Wohnung ziehen kann und nun ihrer ehemaligen Schwiegertochter auf Eigenbedarf kündigen. Den Mietvertrag damals haben beide unterschrieben.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Eigentlich kann die Frau einmal so lange wie das Trennungsjahr dauert in der Wohnung verbleiben - dieses ist schon lange beendet, also muss sie theoretisch schnell ausziehen.

Andererseits muss die Ex-Schwiegertochter eine Kündigung auf Eigenbedarf akzeptieren, da hier ja der Sohn wieder zurück ins Elternhaus kommen will.

M.E. treffen beide Punkte zu und die Ex muss ausziehen, es stellt sich nur die Frage wie…wie lange es noch dauert … Kündigung auf Eigenbedarf … Kündigung nach Beendigung des Trennungsjahres…

Danke für Eure Antworten!

OT
Hallo

Auch die Mutter - also die Eigentümerin des Hauses - möchte nun endlich dass ihr Sohn wieder zurück in die Wohnung ziehen kann und nun ihrer ehemaligen Schwiegertochter auf Eigenbedarf kündigen.

Was ist denn mit den Enkeln? Will sie die nicht in der Nähe haben?
Und ist es für den Sohn nicht ganz praktisch, wenn er seine Mutter und seine Kinder in einem Aufwasch besuchen kann?

Ist ja nur ne Frage …

Viele Grüße

Alles zum Thema Eigenbedarf befindet sich hinter diesem Link: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=230

Was es im Zusammenhang mit der Beendigung des Trennungsjahres zu beachten gibt, hat nichts mit Mietrecht zu tun und sollte beim Anwalt erfragt werden.

Hallo

Eine Eigenbedarfskündigung funktioniert hier nicht, da es im Rahmen der Trennung andere rechtliche Rahmenbedingungen gibt, wo auch der Vermieter keinerlei Mitspracherecht hat - insoweit gehen sämtliche Kündigungs-Überlegungen ins Leere.

Wie weit ist die Scheidung gediehen?
Im Rahmen vonr Trennung/Trennungsjahr aber auch Scheidung kann jeder der Partner Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen. I.d.R. bekommt der Partner, bei dem die Kinder bleiben „den Zuschlag“. Der Vermieter muss diese Entscheidung hinnehmen - ohne Recht sich zu wehren.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/scheid…
http://dejure.org/gesetze/BGB/1361b.html
Siehe insbesondere Absatz (4) - bei einem Bekannten+ähnlicher Fall war es dann tatsächlich so, dass das Gericht meinte mit seinem Auszug um des lieben Friedens willen habe er seiner Ehefrau das alleinige Nutzungsrecht überlassen. Einen Rückkehranspruch in seine eigene Wohnung in seinem Elternhaus habe er damit nicht mehr.

Dann hilft nur noch, die (Ex-)Ehefrau dazu zu bewegen „freiwillig“ auszuziehen - oder es stellt sich z.B. heraus, dass die KInder gar nicht bei ihrer Mutter bleiben wollen … sondern nur in der gewohnten Umgebung, im gewohnten Haus und bei Oma.

Grüsse Rudi

Das Verhältnis zur Schwiegertochter war noch nie das Beste. Die Mutter ist auf Hilfe angewiesen und diese übernimmt die Schwiegertochter nicht. Somit bleibt einerseits das Meiste an dem einen Sohn hängen der auch im Haus wohnt und der andere muss erst einmal anfahren.

Vielen Dank. Deine Antwort hat mir sehr geholfen.
Nun ist es aber auch so, dass die Mutter (Vermieterin) auf Hilfe ihrer Kinder angewiesen ist, da sie kaum mehr laufen kann. Das Verhältnis zur Schwiegertochter war noch nie gut und diese ist auch nicht gewillt, der Schwiegermutter zu helfen. Der andere Sohn der im Haus lebt arbeitet im Schichtdienst. Er ist hier für die Mutter verantwortlich, da er den kürzesten Weg hat. Auch hier wäre es von großem Vorteil wenn der andere Sohn wieder in das elterliche Haus zurückkehrt.
Wie wäre es, würde die Mutter ihrem Sohn die Wohnung schenken, ihn also zum Eigentümer machen, wäre dann eine Kündigung auf Eigenbedarf seinerseits möglich?

Ich weiß nicht was das mit dem Trennungsjahr zutun haben soll.
Es ist eine gemietete Wohnung und einen Vermieter interessiert es nun überhaupt nicht ob die Mieter glücklich verheiratet sind oder in Trennung leben.

Hier scheint eher das Problem, dass beide im Mietvertrag stehen und die Eigentümerin beiden wegen Eigenbedarf kündigen müsste um einen davon wieder als Mieter zu nehmen.

D.h. der Mann müsste zuerst aus dem Mietvertrag raus, dann Eigenbedarfskündigung, dann Sohn wieder rein. Spielt die Mieterin nicht mit wird’s noch komplizierter.

Persönlich würde ich mir dafür einen RA suchen, am besten eine Kanzlei in der sowohl Familienrecht als auch Mietrecht Fachgebiete sind.

Krümelchen

Die Umstände könnten eine Rolle spielen, ohne die entscheidenden Fakten, bringt es aber nichts im Dunklen herumzustochern.

Also nochmal
Wie weit ist die Scheidung gediehen?
Ist eine Zuweisung der Ehewohnung erfolgt oder steht die noch im Raum?