folgende Frage: meine Freundin und ich leben schon seit mehreren Jahren zusammen (häusliche Gemeinschaft) und denken so langsam an Kinder. Nun wollen wir aber nicht unbedingt gleich (bzw. vorher) heiraten -> ist da im Hinblick auf Kinder was zu beachten bzw. gibt es Einschränkungen, z.B. Sorgerecht usw. (man hört ja immer wieder Horrostorrys, daß leibliche Väter ihre Kinder später adoptieren müssen …)
hi,
deine freundin kann nach der geburt eine sorgerechtserklärung beim jugendamt abgeben, d.h. sie teilt das sorgerecht mit dir, dann seid ihr gleichberechtigt wie eheleute.
falls sie das nicht will oder tut, hat sie das alleinige sorgerecht. wenn ihr euch trennt, hat das kind trotzdem ein recht auf den umgang mit dem vater.