Hallo und guten Morgen,
folgender Fall, die Mutter des 5-jährigen Kindes hat das alleinige Sorgerecht, der Vater hat nach langer Schlacht ein Umgangsrecht, das nicht weiter von der Mutter boykottiert wird, erkämpft…Stichwort: entsorgte Väter 
Die Mutter weigert sich weiterhin strikt den Großeltern väterl. seits den Umgang mit dem Kind zu gewähren, warum weiß sie wohl nur selbst, die Großeltern sowie der Vater haben keinerlei schlechten Einfluß, stellen keine Bedrohung für das Kindswohl dar o.ä.
Nun zur Frage, klar, die Mutter hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, doch wie sieht es aus, wenn das Kind beim Vater zu Besuch ist, hat die Mutter das Recht zu bestimmen mit wem das Kind während dieser Zeit Kontakt hat? Darf sie untersagen, dass die Partnerin, Freunde, Großeltern während dieser Zeit Kontakt zum Kind haben?
Ich hoffe auf Euer Wissen u. sage danke, dass Ihr es mit mir teilt!
Cha’kwaina