Familienrecht - Umgang Kind

Hallo und guten Morgen,

folgender Fall, die Mutter des 5-jährigen Kindes hat das alleinige Sorgerecht, der Vater hat nach langer Schlacht ein Umgangsrecht, das nicht weiter von der Mutter boykottiert wird, erkämpft…Stichwort: entsorgte Väter :frowning:

Die Mutter weigert sich weiterhin strikt den Großeltern väterl. seits den Umgang mit dem Kind zu gewähren, warum weiß sie wohl nur selbst, die Großeltern sowie der Vater haben keinerlei schlechten Einfluß, stellen keine Bedrohung für das Kindswohl dar o.ä.

Nun zur Frage, klar, die Mutter hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, doch wie sieht es aus, wenn das Kind beim Vater zu Besuch ist, hat die Mutter das Recht zu bestimmen mit wem das Kind während dieser Zeit Kontakt hat? Darf sie untersagen, dass die Partnerin, Freunde, Großeltern während dieser Zeit Kontakt zum Kind haben?

Ich hoffe auf Euer Wissen u. sage danke, dass Ihr es mit mir teilt!

Cha’kwaina

nein sie darf es nicht untersagen.
In der Vaterzeit darf man zu den Großeltern.

Danke für die Antwort, kannst Du mir den rechtl. Hintergrund bitte noch nennen, welches Gesetz u./o. welches Urteil.

Vielen Dank!

nö…aber gib bei google mal „vatersein“ ein und geh in das Forum des ersten Eintrags. Da die gleiche Frage nochmal stellen. Dort bekommt man relativ schnell Quellen.