Familienrecht / Unterhalt und Adoption

Also ich habe eine ganz spezielle Frage.
Ich habe zwei volljährige Kinder, die verzweifelt versuchten Unterhalt von meinem EX zu bekommen. Angeblich hat er Insolvenzantrag gestellt, Strafverfahren am Hals usw. wir haben die lezten Jahre nichts bekommen.
Jetzt kommt Post vom Amtsgericht. Er will zwei andere Kinder (auch über 18 Jahre) adoptieren.
Wir haben zwei Wochen Zeit zu antworten. Wie verhält man sich da. Weiß jemand einen guten Anwalt, der uns da weiterhelfen kann? Danke für Ee Hilfe

Also ich habe eine ganz spezielle Frage.
Ich habe zwei volljährige Kinder, die verzweifelt versuchten
Unterhalt von meinem EX zu bekommen. Angeblich hat er
Insolvenzantrag gestellt, Strafverfahren am Hals usw. wir
haben die lezten Jahre nichts bekommen.
Jetzt kommt Post vom Amtsgericht. Er will zwei andere Kinder
(auch über 18 Jahre) adoptieren.

keine kohle aber kinder haben wollen…

Wir haben zwei Wochen Zeit zu antworten. Wie verhält man sich
da.

warum bekommt die ex bescheid, wenn der ex kinder adoptieren will

Weiß jemand einen guten Anwalt, der uns da weiterhelfen

kann? Danke für Ee Hilfe

bitte

Hallo,
ich fürchte da können Sie nicht viel machen.
Eine Adoption ändert zwar nichts an Ihren Ansprüchen, aber es bedeutet auch nicht, dass hier Unterhaltsgelder fließen oder Einkünfte vorhanden wären, die Ihren Exmann zur Zahlung zwingen würden.
Ein Anwalt für Familienrecht weiss da sicher mehr und kann Ihnen sagen ob hier ein Widerspruch greifen würde.
Alles Gute

was machen Ihre Kinder denn beruflich?
Wenn Ihr Ex 20 Kinder adoptieewn will, da ändern Sie eh nichts dran.
Wenn einer nicht zahlen will, dann können Sie Geld für Anwälte augeben soviel Sie wollen.
Ich habe es leider auch alles erlebt, auch Insolvenz.
Ich konnte ihm die Schwarzarbeit mit Zeugen und Fotos nachweisen, aber da es ja nur um „Privat“ und nicht um Steuern des Staaates geht, wird man schön alleine sitzen gelassen.
Ich hatte drei verschiedene Familienanwälte, die mir alle sagten, dass steht den Kindern zu, später nur noch dem jüngstem . Aber nach der Unterschrift hatten alle kaum noch einen Termin für einen (die bekommen ihr Geld ja immer, auch wenn sie verlieren).
Das Letzte war dann auch noch der Hammer, da musste der Sohn mit 18 selber gegen den Vater klagen (was schon gar nicht geht, da man beide Elternteile verklagen muss) und hatte PKH beantragt und auch genemigt bekommen. Ein Mal konnte man 381 Euro pfänden. Dann ist mein Ex plötzlich tot in der Kneipe umgefallen.
4 Wochen später bekam der Sohn die Rechnumng unserer Anwältin, 360 Euro!
Ich war doch sehr erstaunt und fragte was das solle, der Junge hat doch PKH bekommen. Ja hat er, aber der Vater hätte dieses bezahlen müssen. Da er nun mal tot ist, muss der Sohn zahlen, obwohl die Kinder das Erbe abgelehnt haben.
Ich wollte das nicht glauben, bis der Junge die Gerichtsvollzieherin vor der Türe stehen hatte.
Er muss bezahhlen. Auch wenn man das Erbe ablehnt und die Beerdigungskosten müssen die Kinder immer zahlen !!
Also lassen Sie ihn mal ruhig ein dutzend Kinder adoptieren, je weniger müssen Ihre Kinder zahlen.
An eine Gerechtigkeit glaube ich hier in Deutschland eh nicht mehr!

seine richtigen kinder und auch tabellarisch von alt zu jung haben immer vorrang.d.h
wenn er flüssig ist und die kinder noch nicht die erstausbildung beendet haben,muss er für sie aufkommen.
ihr könnt zum jugendamt,oder es gibt anlaufstellen die nichts kosten(einfach googeln)

Hallo Schwabenkind,
tut mir leid, das ist ein so spezieller Fall bei Euch, da hab ich wirklich keine Ahnung davon!
Wenn Du auf Anwaltssuche bist, fällt mir höchstens ein, einmal bei einer Selbsthilfegruppe „Adoption“ in Deiner
Nähe nachzufragen, ob die einen geeigneten Rechtsbeistand kennen…
Ich wünsche Dir / Euch viel Erfolg!
Liebe GRüße
Ute Angelika Weinand

Was willst du denn da wissen ?

Wenn er 2 Kinder adoptiert, geht seine Pfändunggrenze und sein Freibetrag in Unterhaltssachen hoch.

Dann wird es noch schwieriger an irgendwas heran zu kommen.

Aber gleichzeitig übernimmt er die finanzielle Verantwortung der beiden Adoptivkinder. Ich denke, letztendlich sind das Gedanken von Leuten die ganz tief gefallen sind und die ein bischen was an Einkommen gewinnen wollen.

Dieser Schuß geht oft langfristig nach hinten los.

Hallo,

ich nehme an, dass der Vater der Kinder volljährig und nicht entmündigt ist. Somit darf er seine Entscheidungen treffen. Solltest Du der Vormund des Vaters sein, kannst Du selbstverständlich Widerspruch gegen das Adoptionsbegehren stellen.

Auch der jeweilige Vormund - falls diese ebenfalls entmündigt sind - der adoptionswilligen Kinder kann gegen die Adoption vorgehen.

Gibt es nirgendwo eine Entmündigung, haben Widersprüche keinen Sinn.

Evtl. rückständigen Unterhalt kann man zur Insolvenzmasse anmelden. Dazu benötigt man keinen Anwalt. Ist ein ganz einfaches Formular, das man ausfüllt und dann zum Insolvenzverwalter (wenn es sich um ein Regelinsolvenzverfahren handelt) oder zum Treuhänder (wenn es ein Privatinsolvenzverfahren ist) des Schuldners schicken.

Insolvenzverfahren werden vom Gericht in der örtlichen Zeitung und im Internet veröffentlicht. Aus der Veröffentlichung erfährt man auch, wer der Treuhänder/Insolvenzverwalter ist.

Gruß