hallo,ich soll für meine ex-freundin unterhalt zshlen,da unserer gemeinsamer sohn 6 monate alt ist(für ihn zahle ich regelmässig 241 Euro) und sie deswegen nicht arbeiten kann(vorher hat sie auch nicht gearbeitet,sie könnte aber jetzt auf einmal arbeiten ist aber wegen dem kleinen verhindert)total der schwachsinn!ich verdiene 1550 netto,zahle 241 euro unterhalt,70euro riesterrente,100 euro bausparen für meinen sohn.
meine frage;wieviel müsste ich ungefähr an sie zahlen?
2 frage:
sie hat noch nen sohn von 11 jahren,der vater ist arbeitslos seit 11 jahren und sie waren verheiratet und sind jetzt geschieden.muss er nicht für sie aufkommen?
Hallo Slawcio,
mach dich locker…du brauchst für deine Ex-Freundin keinen Unterhalt zahlen. Unterhaltszahlungen gelten nur für getrennt und/oder geschiedene Eheleute. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist nach Beendigung nicht unterhaltspflichtigin; also in deinem Fall:keinen Cent!!!. Den Unterhalt für deinen Sohn würde ich an deiner Stelle auf ein Sperrkonto einzahlen,über das er dann mit 18 verfügen kann. So bleibt das Geld wirklich da, wo es hingehört.
Was den Sohn aus ihrer ersten Ehe angeht, so ist dessen Vater unterhaltspflichtig für seinen Sohn und auch für seine geschieden Ehefrau.
LG
Maria
Hallo!
Dein Selbstbehalt liegt bei 1000 Euro netto. Das heisst, dass Du de facto 550 Euro an Deine Exfreundin zahlen musst allerdings inklusive des Kindesunterhaltes, also zusätzlich 309 Euro.
Bekam Deine Exfreundin vor der Geburt Eures Kindes Unterhalt von Ihrem Exmann? Dann müsste er den , vermutlich, weiter zahlen. Kämen allerdings Zusatzkosten für die Mutter wegen der Geburt Eures KIndes auf, musst auch wieder Du dies zahlen. Hat der Exmann vorher keinen Unterhalt gezahlt, muss er auch jetzt nicht zahlen.