Hallo Experten,
Brauche eine Antwort auf folgenden Sachverhalt:
Mr. X hat mit Mrs. Y eine Tochter,
Mrs. Y hat ein Dokument Unterschrieben was besagt,
das Mr. X eine Bestimmte Summe an Unterhalt zahlen muss,
die Tochter ist nun Volljährig (18.) und macht eine Schulischeausbildung, dafür bekommt sie Bafög.
Sie fordert nun Mr. X auf den Unterhaltsanspruch neu berechnen zu lassen, um so gegebenenfalls mehr Unterhalt zu beziehen.
Ist das Dokument, was Mrs. Y unterschrieben hat, nichtig?
In wie fern kann die Tochter Unterhalt fordern, wenn sie noch zu Hause wohnt?
Mrs. Y hat ein Dokument Unterschrieben was besagt,
das Mr. X eine Bestimmte Summe an Unterhalt zahlen muss,
Ist das Dokument, was Mrs. Y unterschrieben hat, nichtig?
Was für ein Dokument soll das denn sein?
Normalerweise wird der Unterhalt vom Jugendamt oder Gericht festgesetzt. Ich wusste gar nicht, dass eine Mutter durch Unterzeichnen eines Dokuments Unterhalt festsetzen kann…
die Tochter ist nun Volljährig (18.) und macht eine
schulische Ausbildung, dafür bekommt sie Bafög.
Sie fordert nun Mr. X auf den Unterhaltsanspruch neu berechnen
zu lassen, um so gegebenenfalls mehr Unterhalt zu beziehen.
Wenn sich das Einkommen des Vaters ändert, besteht ein Anspruch darauf, die Unterhaltshöhe neu berechnen zu lassen. Wenn der Vater nicht freiwillig mehr zahlt bzw. nicht freiwillig Auskunft gibt, muss man Jugendamt oder Rechtsanwalt einschalten.
In wie fern kann die Tochter Unterhalt fordern, wenn sie noch
zu Hause wohnt?
Von der Mutter kann sie keinen Barunterhalt fordern, vom Vater aber so lange sie in erster Ausbildung ist und er leistungsfähig ist.
Gruß
Nelly