Familienrecht: Unterhaltszahlungen für das Kind

Ich bin geschieden und muss für meinen Sohn (9 Jahre) Unterhalt zahlen nach der Düsseldorfer Tabelle und meiner Einstufung 364 Euro also muss ich das Kindergeld hälftig mit 92 Euro in Abzug bringen somit wären es 272 Euro die ich meiner Ex zahlen müsste. Ich zahle freiwillig 300 Euro. Jetzt habe ich bis dato nach der alten Regelung immer 322 Euro gezahlt. Sie behauptet ich darf weil es Gewohnheitsrecht ist nicht ohne weiteres den Unterhalt reduzieren. Was stimmt ? Liege ich in der falschen Annahme es flasch zu rechnen ? Und darf Sie meine Gehaltsbescheinigungen bzw. Lohnsteuerbescheinigungen einfach so einfordern zur Unterhaltsberechnung ?
Liebe Grüsse Stephan

Hallo Stephan,

gezahlt werden muss, was beurkundet ist. Eine Änderung bedarf einer neuen Beurkundung. Wenn du zeitweise mehr zahlst, ist das nett von dir, führt aber nicht zu Gewohnheitsrechten. So kann es ja auch sein, dass Du plötzlich weniger verdienst und kannst den bisherigen Betrag nicht mehr aufbringen. Einfach weniger zahlen geht nicht, aber eine Neubeurkundung. Sowas geht z. B. über das Jugendamt, wenn von Seiten der Mutter eine Beistandsschaft beantragt ist oder über einen Anwalt und ggf. das Familiengericht. Gehaltsnachweise musst du dann auch nur dem Amt bzw. Anwalt vorlegen.
Wenn für das Kind eine Beistandsschaft besteht, kannst du auch selbst zum Jugendamt gehen (kann man auch dort erfragen). Bei Problemen im Umgang mit getrennten Eltern kann ich die Beistandsschaft nur empfehlen - ich habe dies selbst eingerichtet und muss mich um nichts kümmern - das Amt kümmert sich um Einkommensnachweise und evl. anstehende Erhöhungen - und der Vater hat nicht das Gefühl, ich würde ihm was wollen und kann Unklarheiten direkt mit der Sachbearbeiterin abklären. Das Ganze ist kostenfrei und kann jederzeit wieder aufgehoben werden. Vielleicht solltest du das mal vorschlagen.
Ansonsten kannst du auch einfach den zustehenden Unterhalt zahlen (sollte aber richtig berechnet sein). Wenn deine Ex dann Probleme hat, muss sie zum Anwalt oder JA.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen, ansonsten nochmal nachfragen.
LG anna

Hallo Stephan,
Das mit dem Gewohnheitsrecht, kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht hat sich Deine Ex-Frau daran gwöhnt… nein, würde damit zum Anwalt gehen.Die Gehaltsabrechnungen dürfen meines Wissens nach nur alle 2Jahre eingefordert werden.
MfG
Sandy

Sehe ich auch so Stephan.

Lass dich nicht für dumm verkaufen…Zahlen musst du das, was angegeben ist…
Nix wie hin zum Anwalt

Trotzdem schönes WE