Familienrecht/ Vaterschaft

Hallo,

ich habe hier einen Fall aus dem Lehrbuch Familienrecht:

Sohn x bekommt nach 15 Jahren von Mutter y erzählt:

„Dein Ziehvater ist nicht dein leiblicher Vater. Ich hatte da mal was . Ziehvater z war damals unfruchtbar.“

10 Jahre später möchte Sohn x eine Vaterschaftsanerkennung durchfechten.

Frage:

Ist das noch rechtlich möglich?

Danke für die Mühe.

wenn es gesetzlich alles noch beim alten ist ,kann mann noch sovielen jahren kein vaterschaftsanfechtung mehr machen ,soetwas muss innerhalb der ersten 2 lebensjahre gemacht werden!

es gilt der als vater der in der geburtsurkunde des kindes steht und der jenige der die vaterschaftsanerkennung bei dem standesamt (wo ein kind ja in der regel angemeldet wird)unterschrieben hat ,also keine chance mehr etwas daran zu ändern!

Das drumherum ist Unsinn! Vgl. §§ 1600, 1599 I, 1600b III, V,VI BGB. Im Kern dürfte es tatsächlich schwierig sein als 25 jähriger mit Kenntnis seit 10 Jahren § 1600b VI BGB gerecht zu werden.

,soetwas muss innerhalb der ersten 2 lebensjahre gemacht
werden!

Da muss also der Wicht, der kaum „Mama“ sagen kann, schnell eine Vaterschaft anfechten, und wenn Mama oder sonst ein gesetzlicher Vertreter nicht mitmachen, hatter halt Pech. Nee, so ist das nicht.

§ 1600 b Absatz 1 Satz 2 BGB: der Zeitpunkt ist entscheidend, an dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen.

Wäre auch nicht eben sinnvoll, wollte man dem noch nicht 2 Jährigen zumuten, schnell eine Vaterschaftsanfechtung durchzubringen.
Die Frist beginnt für das Kind ab Volljährigkeit zu laufen: § 1600 b Absatz 3 Satz 2 BGB.

Gruß Herr P.

p.s.: Allerdings ist nach 10 Jahren der Ex-15-Jährige nunmehr 25, und insofern stimmt es: Nichts mehr zu machen.