Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu folgendem Thema:
ich bin alleinerziehende Mutter eines 5 1/2jaehrigen Sohnes, von Beruf selbstaendige Mediendesignerin.
Der Vater zahlt regelmaessig Unterhalt. Dieser Unterhalt wurde nach der Trennung vor 5 Jahren festgelegt, die letzte hierfuer zugrunde gelegte Verdienstbescheinigung vom Vater, die ich besitze, ist vom Juni 2004. Jetzt erbat ich eine aktuelle Verdienstbescheinigung von ihm, doch er weigert sich mir diese auszuhaendigen. Habe ich ein Recht diese von ihm zu bekommen? Da ich nicht angestellt sondern selbstaendig bin, kann mir in solchen Angelegenheiten das Jugendamt leider nicht helfen. Wie sieht die Rechtslage hier aus? Schliesslich koennen sich Einkommensverhaeltnisse innerhalb von 5 Jahren aendern… Vielen herzlichen Dank vorab.
Liebe Gruesse
Nina
Hallo Nina,
soweit ich informiert bin, hat man alle 3 Jahre ein Anrecht darauf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters prüfen zu lassen. Das ohne Anwalt zu regeln wenn er nicht zustimmt scheint mir eher schwierig, da auch die Berechnung selber nicht so ganz simpel ist, vor allem ist eine Abrechnung von nur einem Monat nicht ausreichend. Die Jahreslohnsteuerbescheinigung ist für gewöhnlich die Berechnungsgrundlage, wie auch bei Kindergartenbeiträgen etc.
Ich kann da leider wirklich nur zu einem Anwalt raten und dir das allerbeste für Dich und deinen Sohn wünschen.
Liebe Grüße
Jeanny
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Hallo,
ich habe mal gegoogelt und fand folgenden Link, der mir inhaltlich auch logisch richtig erscheint. http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=25168:
/showthread.php?t=25168
(In der Vorschau ist das Ende des Links abgeschnitten, daher sicherheitshalber noch einmal ergänzt)
Da ist auch eine komplette Gebrauchsanweisung drin, was Du tun musst. Vielleicht noch eine Anmerkung von mir: Du forderst per Einschreiben mit Rückschein den Zahlungspflichtigen zur Auskunftserteilung auf (kannst ja dann noch die Infos aus dem Internet zufügen) und setzst für die Beantwortung eine Frist von drei Wochen und drohst an, danach zum Anwalt zu gehen, damit der dann die Auskunftsklage einreicht. Wenn der Kindesvater nicht reagiert, ist er in Verzug und muss die Anwaltskosten tragen.
Ingeborg
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Liebe Ingeborg,
vielen herzlichen Dank fuer diese Info!
Viele Gruesse
Nina
Liebe Jeanny,
vielen herzlichen Dank fuer diese Info!
Viele Gruesse
Nina