Familienrecht--Versorgungsausgleich

Der frühere Ehemenn hat im Versorgungsausgleich nicht ausführlich angegeben, wieviel er wo in eine Rentenversicherung eingezahlt hat. Bei der Scheidung kam dann heraus, dass die Frau nicht von ihm die Hälfte abbekommt, wie er es ihr all die Jahre tröstend zugesichert hat, als sie verlangte, er möge doch während der Ehe wenigstens einen Mindestbetrag in die gesetzl Rente für sie einzahlen. Sonder sie sollte IHM nun die Hälfte ihrer sage und schreibe 260.-DM Rente abgeben. Darauf verzichtete er dann großzügig. Der Frau stehen nun also ganze 260.- DM Rente zu ( 130.-€!!!) Sie hat aber die Kinder großgezogen und bis heute keine Arbeit. Ihre Zukunft steht in den Strenen.
Inzwischen wurde sie vermehrt darauf hingewiesen, dass damals der einvernehmliche gemeinsame Anwalt etwas unterlassen hat. Nämlich zu recherchieren, wo der mann eingezahlt hat. Denn er ist Arzt und hat über 10 Jahre länger eingezahlt als die Frau.
Was kann sie tun? Der Anwalt muss das Einverständnis des mannes haben, um erneut in die Rentenakte einzusehen??? Das wird der mann aber nicht geben. Ist eine Frist für den Einspruch wirklich für immer verjährt?
Die Frau hatte damals keinerlei Wissen und dem Rechtssystem vertraut. Ist nun alles zu spät?
Auch wenn man beweisen könnte, dass der Mann Angaben unterschlagen hat?
Sie hat damals schon den Anwalt informiert, als sie die Unterlagen zur Einsicht bekam, dass Angaben fehlen, und er das prüfen möge.
Nach der Scheidung waren alle drei noch in einem Café und die Frau hat ihre Verblüffung über den Ausgang der Scheidung auch direkt geäußert. der Anwalt konnte sich auch nicht erklären, warum es so verlaufen ist. Heute sagt man ihr, dass selbst der Richter hätte stutzig werden müsse, wenn die Frau noch was abgeben soll von dem wenigen und ihre Zukunft in keinster Weise gsichert ist.
Kann jemand fachliche Auskunft erteilen?
Sehr dankbar wäre indigo

Hallo,

die Frau hat einen ausgefüllten Bogen des Versorgungsausgleichs während der Scheidungsphase erhalten. Wären ihr dabei Unstimmigkeiten aufgefallen, hätte sie sofort an das Amtsgericht formellen Widerspruch einlegen können. Außerdem aber stimmt das Amtsgericht ja den Versorgungsausgleich mit dem angegebenen (und das hat der Mann ja offensichtlich) Rentenversicherungsträger ab. Es ist also Einblick gewährt worden.

Das alles macht mich jetzt stutzig, ehrlich gesagt.

Grüße
Jana