Möchte meinen jüngsten Sohn behalten, nach einer 2. Istanz.
Ich Habe die 1.Instanz gewonnen beim Amtsgericht MÜ. Die 2.Instanz habe ich bei OLG München verloren.
Wegen angeblicher Kindeswohlgefärdung .
Möchte Die Zulassungsbeschwerde beim BGH Einreichen .
Wie lange werd ich noch meinen Jüngsten Sohn behalten können nach dem der 2. Beschluss schon da ist. Die Richterin Hatte nichts angedeutet , auch nicht im Beschlss .
leider kann ich Dir da nicht helfen, es ist ja komisch, man müsste versuchen rauszubekommen, welche Gründe es für die 1. Instanz gab, dass Du den Sohn kriegst, bzw. für die 2. für das Gegenteil…
Hat die 1. Instanz gründlicher recherchiert? War die 2. Instanz vielleicht befangen…?
Wie alt ist denn der Sohn? Die Frage, ab wann Kinder ein Mitspracherecht haben, wird auch unterschiedlich beantwortet. Das Jugendamt meinte, meine 14-jährige Tochter hätte ein Mitspracherecht, wo sie leben will, aber mein Anwalt meinte, solange sie nicht 18 ist, hat sie das nicht…
Gruß Wallewutz und schönen Abend und schönes Wochenende!
Sorry, dass ich erst jetzt Rückmeldung geben kann (Hatte mehrwöchige Reha).
Ich kann leider nicht zu diesem rechtl. Problem Stellung nehmen, zu spezifisch, Hast bestimmt nen Rechtsbeistand, was rät der Dir? Wieviel Kinder hast Du? Leben die anderen bei der Mutter? Wie alt ist der Jüngste? etc.
Drück Dir ganz fest die Daumen und viel Glück!!!