Wird das Einkommen meiner neuen Lebenspartnerin zwecks Unterhaltszahlungen an meine noch nicht geschiedene Ehefrau angerechnet? Welche Nachteile entstehen außerdem in dieser Situation?
Wird das Einkommen meiner neuen Lebenspartnerin zwecks
Unterhaltszahlungen an meine noch nicht geschiedene Ehefrau
angerechnet? Welche Nachteile entstehen außerdem in dieser
Situation?
Hallo Hans Wurst ß , dafür bin ich leider der falsche Ansprechpartner!Hoffe du bekommst trotzdem in diesen Forum die passende Antwort!
Mfg bellyn
Danke trotzdem!!!
ciao
Sind Kinder da?? Ist Ihre Frau arbeitsfähig?? Normalerweise hat das Einkommen Ihrer neuen Partnerin absolut garnichts mit dem getrenntlebenden Unterhalt zu tun. Nach der Scheidung entfällt wahrscheinlich der Nacheheliche unterhalt sowieso, da jeder dann wieder für sich selbst verantwortlich ist. Ich hoffe ich konnte helfen.
Viele grüße…
Wird das Einkommen meiner neuen Lebenspartnerin zwecks
Unterhaltszahlungen an meine noch nicht geschiedene Ehefrau
angerechnet? Welche Nachteile entstehen außerdem in dieser
Situation?
Hallo Hans Wurst,
im Normalfall wird das Einkommen Ihrer Lebensgefährtin nicht angerechnet. Zu 100% sicher bin ich mir allerdings nicht, da Unterhaltszahlungen an Ehepartner nicht mein Fachgebiet sind. Um sicher zu gehen, sollten Sie noch einen „Experten“ kontaktieren.
Alles Gute, Lovys
Wird das Einkommen meiner neuen Lebenspartnerin zwecks
Unterhaltszahlungen an meine noch nicht geschiedene Ehefrau
angerechnet? Welche Nachteile entstehen außerdem in dieser
Situation?
Hallo, Hans Wurst,
bei den Unterhaltsverpflichtungen wird immer die gesamte Lebenssituation beachtet. Wenn also Deine Noch-Ehefrau einen neuen Lebensgefährten bei sich hat, wirkt sich das positiv auf DEINE Unterhaltspflicht aus, weil der neue Gefährte ja die Stelle des Unterhaltszahlenden einnimmt. Es kommt aber auch drauf an, wie die Vereinbarung beim Scheidungstermin aussieht.
Wenn Du jetzt also mit Deiner neuen Freundin zusammen ziehst, bleibt Dir lt. Berechnung mehr Geld übrig, weil Ihr ja zu zweit seid, wirkt sich also NEGATIV auf Deine Unterhaltsforderung wie auch auf Deine Unterhaltspflicht aus. In beiden Fällen bleibt Dir mehr, lt. bekannter Rechtsprechung, also kannst Du auch mehr zahlen, bzw. bekommst weniger von Deiner Noch-Ehefrau.
Ein Fallbeispiel:
Eine gute Freundin von mir hat einer Voreinbarung bei der Scheidung zustimmen müssen, in der steht, dass, wenn sie wieder einen festen Lebensgefährten haben sollte . und das war nicht abhängig ob zusammen leben oder getrennte Wohnungen - der komplette Unterhalt des Ex-Ehemannes ihr gegenüber erlischt… Fiese Sache das, aber rechtlich möglich, wenn beide unterschreiben. Also: VORSICHT!!!
Alles Gute
Marithe
Hey
Vielen Dank das hilft mir schon sehr viel weiter!
Schönen Abend noch!!
Vielen Dank
Schönen Abend noch!
Ja es sind Kinder da, aber erst 2 Jahre unnd 3 Jahre alt.
Der nterhalt wird von der unterhaltsvorschusskasse bestritten.
Vielen Dank und liebe grüße
Für die Kinder müssen sie auf jedenfall bezahlen!! Der Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, und wird nur nach IHREM Einkommen berechnet.
Viele grüße…