Hallo,
ich habe gehört das ab nächstem Jahr beim Familienstammbuch sich einiges ändern soll, heißt das es das in der bisher üblichen Form dann garnicht mehr gibt.
Kann mir einer verraten was sich da genau ändert?
Danke & VG
ANke
Hallo,
ich habe gehört das ab nächstem Jahr beim Familienstammbuch sich einiges ändern soll, heißt das es das in der bisher üblichen Form dann garnicht mehr gibt.
Kann mir einer verraten was sich da genau ändert?
Danke & VG
ANke
Hallo Anke!
ich habe gehört das ab nächstem Jahr beim Familienstammbuch
sich einiges ändern soll,
Das Familienstammbuch wirst Du auch im nächsten Jahr beim Standesamt erwerben können, üblicher Weise im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Eheschließung. Das Stammbuch gibt es in verschiedenen Ausführungen verschiedener Verlage und dient lediglich dem Zweck, die Urkunden, die man nach der Eheschließung (wieder) ausgehändigt bekommt, in einer mehr oder minder hübschen Form aufzubewahren.
heißt das es das in der bisher üblichen Form dann garnicht mehr gibt.
Kann mir einer verraten was sich da genau ändert?
Vom Familienstammbuch zu unterscheiden ist das Familienbuch, ein Personenstandsdokument, dass im Anschluss an jede Eheschließung in Deutschland angelegt wird und beim Standesamt der Eheschließung verbleibt und auch fortgeführt wird (vor dem 24.02.2007 war das hinsichtlich des Führungsortes mal anders).
Dieses Familienbuch wird tatsächlich im nächsten Jahr abgeschafft, nachdem es das mehr als 50 Jahre gab. Es soll sich angeblich nicht bewährt haben und von den Eheleuten nie richtig gekannt worden sein (Deine Frage geht in diese Richtung). Anstelle des Familienbuchs tritt ab dem nächsten Jahr das (elektronische) Heiratsregister, in dem nur noch die Daten zu den Ehegatten erfasst und fortgeführt werden. Die vorhandenen Familienbücher werden ebenfalls als (papiergestütztes) Heiratsregister fortgeführt, will heißen, alles was die im Familienbuch eingetragenen gemeinsamen (oder adoptierten) Kinder der Ehegatten betrifft, wird dann nicht mehr fortgeführt (also Namensänderungen und Eheschließung der Kinder bzw. deren vorheriger Tod).
Es wird dann auch keine beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch mehr geben z. B. als Nachweis der gemeinsamen Kinder eines Ehepaares. Dafür braucht man dann alle Geburtsurkunden der Kinder (übrigens in dem Zusammenhang wird es auch keine Abstammungsurkunden mehr geben).
Lass Dich einfach überraschen, wie das zukünftig wird. Die StandesbeamtInnen in Deutschland sehen das genauso: Schau’n mer mal.
Gruß HeinzEric