seit 15 Jahren bin ich glücklich mit Thomas verbunden und habe vor 11 Jahren Susanne geheiratet. Vergangenen Freitag habe ich mich dann mit Uwe verpartnert.
Aus diesen Verbindungen sind keine Kinder hervorgegangen.
Welche Rechtsansprüche haben die beteiligten Personen gegenseitig aneinander?
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß ich in der Zwischenzeit Petra kennengelernt habe, die ich sehr mag.
Ich glaube, das ich als verbindende Komponente in diesem Durcheinander erbschaftsmäßig bevorzugt behandelt werden sollte, oder?
Zuvor möchte ich jedoch meinen Familienstand geklärt haben. Wer weiß Rat?
hoffentlich hast Du sorgfältig Buch geführt. Ich käme sonst leicht durcheinander. Die Verbandelung mit Thomas und Uwe nimmt Dir niemand übel. Hach, Du kleines Schwuchtelchen.
Mit Susanne bist Du verheiratet. Sie scheint ja ein duldsames Goldstück zu sein. Du bist ein ganz toller Hengst, wenn Du jetzt auch noch Petra regelmäßig bespringst.
Deine Familienverhältnisse mögen undurchsichtig sein, aber ist doch noch alles im grünen Bereich. Du bist ein verheirateter kinderloser Mann und Punkt. Was den vielen Damen und Herren Deine Beschälerdienste wert sind, sollte Du in jeweils bilateralen Erbschaftsverträgen zu Papier bringen, obwohl bei solcher Beanspruchung wohl nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, daß Du den Erbfall erlebst.
Aber sag einmal, wenn ich richtig mitgezählt habe, gehts bei Dir zu Fünft ab. Wer liefert so stabile Betten?
falsches brett *g*
du andreas… vielleicht solltest du erst mal unter ‚psychologie‘ nachfragen, denn möglicherweise hast du ein problem, entscheidungen zu treffen bzw. dir über dich selber klar zu werden, was du eigentlich willst. auf ner roten couch lässt sich eventuell das problem schnell im umfang reduzieren, weil dann nur noch ein partner übrigbleibt *ggg* und dann ist juristischer rat wesentlich unkomplizierter
viel spass bei der selbstfindung wünscht: claudia ;o)