Familienstreitigkeiten - Kann man dieses Schreiben anfechten?

Hallo Experte,

folgendes Problem:

In meinem Umfeld ist eine 15jährige Ehe (+ 2 Kindern) in die Brüche gegangen.

Der Vater der Frau hat dem Paar vor einigen Jahren eine größere Summe Geld zur Sanierung des Hauses geliehen.
Hiervon sind noch 15.000 Euro abzuzahlen.

Es war geregelt, dass diese in monatlichen Raten zu 500,00 Euro zurückgezahlt werden.

Der Familienvater hat das Haus verlassen und eine Wohnung in ca. 4stündiger Entfernung nahe seines neuen Jobs bezogen.

Nun ist dieser in der letzten Woche überraschend zum Vater der Frau gefahren und hat ihm ein Schreiben vorgelegt, in dem folgendes geregelt wird:

  • die Rate von 500,00 Euro monatlich wird auf 20,00 Euro monatlich gesenkt (15.000 Euro in 20-Euro-Raten…!!!)
  • nach dem Ableben des Vaters der Frau ist alles erloschen und ausgeglichen (der Mann ist über 80 und hat Krebs im Endstadium, beides ist dem Mann bekannt)
  • auf jede Art von Anfechtung etc. wird verzichtet

Der alte Mann hat das Schreiben unterschrieben, im Glauben alles sei mit seiner Tochter abgesprochen.
Als er sie kurz darauf anrief und um eine Kopie des Schreibens bat, wurde bekannt dass niemand etwas von diesem Schreiben wusste.

Stellt sich die Frage: Kann dieses Schreiben angefochten werden?
Wenn ja, unter welchen Gesichtspunkten?
Sittenwidrig?

Der alte Mann nimmt starke Tabletten gegen den Krebs, das Schreiben wurde früh morgens unterschrieben.

Würde mich sehr über Antworten freuen.

Hallo Anne,
grundsätzlich ist die Vereinbarung zwischen dem Vater und dem Ehemann wirksam. Eine Anfechtung scheidet aus, da weder ein Irrtum, noch eine arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung vorlag.
Zu überlegen wäre lediglich, die Geschäftsfähigkeit des Vaters in Zweifel zu ziehen, so dass die Vereinbarung aus diesem Grund zumindest schwebend unwirksam sein könnte. Dafür sollte allerdings rechtsanwalticher Rat eingeholt werden.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo

Leider kann ich Ihnen nicht weiter helfen, da ich in diesem Gebiet kein Experte bin.

LG

Liebe Anne,

Bitte erläutere mir Deine Frage genauer! Dann kann ich Dir
diese Frage genauer beantworten. Mir ist es schwer
gefallen zu verstehen, was du mit einer Anfechtung in
diesem Streitbestand meinst!?

Vielen Dank für diese Anfrage!

Dein Christian Siever

Hallo,

dasSchreiben kann wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

Bereite ein Schreiben vor (Absender der Vater: Sinngemäß: am -… (Datum) kam morgens gegen xUhr mein Schwiegersohn vorbei und und bat um ein Gespräch wegen der Rückzahlung des noch offenen Kredits. Er erklärte, dass er sich mit meiner Tochter auf Folgendes geeinigbt hätte:

  • die Rate von 500,00 Euro monatlich wird auf 20,00 Euro

monatlich gesenkt (15.000 Euro in 20-Euro-Raten…!!!)

  • nach dem Ableben des Vaters der Frau ist alles erloschen und
    Er legte ein vrobereites Schreiben vor, in dem u.a. auf eine Anfechtuzng verzichtet wird.

Es wird weiter ausgeführt: Ich habe jetzt erst von meiner Tochter erfahren, dass es keinerlei Absprachen zwischen ihr und ihrem Mann gegeben hat.
Mein Schwiegersohn nutzte meinen schlechten Gesundheitszustand und die Tatsache aus, dass ich unter starkenm Medikamenteneinfluass stehe.

Ich fechte meine Erklärung wegen arglistiger Täuschung an und fordere, dass weiterhin das Darlehen in montalichen Beträgen von 500 Euro abgezahlt wird, auch über meinen Tod hin.

Das Schreiben schickt ihr per Einschreiben mit Rückschein. Wenn das nicht kalppt, hilft nur ein Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht, der ja ohnehin gebraucht wird.
Ingeborg

  • auf jede Art von Anfechtung etc. wird verzichtet