mein Freund (22) und ich (24) wollen nächstes Jahr im April heiraten. Im Moment mache ich eine Ausbildung die Ende September 2011 endet. Danach würde ich dann ein Studium anfangen und nebenbei arbeiten gehen (Bruttoeinkommen läge bei 900 Euro). Mein Freund ist in der Gatronomie tätig. Dort ist er auf 800 Euro angemeldet. In wie fern sind wir einander unterhaltspflichtig und wie sähe es steuerlich aus?
wieso sollte da einer Unterhaltspflichtig sein. Ihr habt keine Kinder und da hat jeder selber arbeiten zu gehen.
Wer was bezahlt sollte man sich einigen und steuerlich kann man bein Finanzamt erfragen, wer die bessere Steuerklasse nehmen soll. Normal hat immer der, der am meisten verdient die bessere Steuerklasse, was bei euch ja fast gleich ist. Allerdings sind doch 800 Euro irgendwie so wie so nicht zu versteuern, da gibt s doch ähnlich wie bei 400 Euro eine Reglung, also für dich die Steuerklasse drei.
Unterhaltspflichtig ist man nur wenn der eine nicht arbeitet, was bei euch ja gar nicht ist. Ein Familenanwalt wird das sicher noch genauer sagen können. Bei den Beträgen aber nicht empfehlentswert.
Gruss
Agnes
aufgrund der aktuellen Einkünfte ist eine Unterhaltspflicht gar nicht gewährleistet.
Vorallem stellt sich für mich die Frage, Unterhalt vom Ehegatten oder jemand anderen? Wenn Du verheiratet bist, mußt Du schauen, das Ihr mit dem was Ihr verdient auskommt. Wenn Du ein Studium anstrebst, ist die Chance auf Bafög zumindest gewährleistet, weil das Einkommen zu niedrig ist.
Hi,
wenn ihr heiraten wollt, denkt ihr jetzt schon an die mögliche Unetrhaltspfllicht bei einer Trennung?
Das geht aber schnell.
Wenn ihr euch wirklich nach einigen Jahren mal trennt, sehen eure finanziellen Verhältnisse doch ganz anders aus. Alle Berechnungen mit den heutigen Werten sind daher völlig unnötig.
Oder ich macht von Anfang an einen Ehevertrag, da könnt ihr auch die Scheidungsfolgen vereinbaren.
Falls einer von euch wirklich mal zu viel Geld kommen sollte, braucht er dann dem anderen avon nichts abgeben.
es gibt einen familienunterhalt… es geht da auch um bafög…wenn ich es noch bekommen sollte wenn nciht bab… aber wird auch sein einkommen garantiert berücksichtigt…und da weiß ich nicht, ob das einkommen zusamengezogen wird und dann durch wzei geteilt um einen betrag zu haben von denen die berechnung starten oder ob der gesamtbetrag als ganzes ausgangspunkt ist…
bevor ihr transferleistungen beantragen könnt, gilt immer die gegenseitige unterhaltsverpflichtung…also das haushaltseinkommen… steuerlich ist euer einkommen zu nahe beianander so daß für euch beide die klasse 3 richtig wäre