Hallo!
Ich bräuchte jemand, der mir bei einer kniffligen Hypothese die Gedanken ordnet.
Teil 1:
Angenommen wir haben ein Ehepaar, das gemeinsam ein Unternehmen führt.
Frage 1: Haben die beiden dadurch automatisch (konkludent) eine GbR geschlossen, wenn kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag vorliegt?
Frage 2: Angenommen, es kommt durch die reine gemeinschaftliche Erwerbstätigkeit im gemeinsamen Unternehmen nur eine INNENgesellschaft zustande > hat das irgendwelche Auswirkungen auf Dritte? z.B. auf spätere Erben des Familienunternehmens oder Darlehensforderungen von Banken? Und wenn nur eine Innengesellschaft bestünde, hätte das gesellschaftsrechtliche Auswirkungen auf die Vererbung des Unternehmens oder richtet sich dann alles nur nach Erbrecht?
Frage 3: ist das reine Betreiben eines Unternehmens samt Verwaltung desselben als Handelsgewerbe einzustufen, sodass eine GbR auszuschließen wäre?
Teil 2:
Angenommen das Ehepaar schreibt ein Testament mit gegenseitiger Alleinerbeneinsetzung und wenn beide tot sind soll das einzige Kind das Unternehmen erben. Es besteht immer noch kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag!
Fragen:
1.Kann dieses Testament allein als Nachfolge-/ Fortsetzungsklausel im gesellschaftsrechtlichen Sinn gesehen werden?
2.Mit der Folge, dass ein Ehepartner allein nach Tod des anderen sozusagen eine Ein-Mann-GbR weiterführt, ohne dass sich wie gesetzlich bestimmt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts auflöst?
3.Und könnte das Kind nach Tod des letzten Elternteils in diese Ein-Mann-Geschichte eintreten,
oder würde sich die GbR zu diesem Zeitpunkt schon völlig aufgelöst haben, da von den übrigen Gesellschaftern für eine juristische Sekunde keiner mehr übrig ist?
4.Müsste das Kind sozusagen eine eigene Gesellschaft neu gründen und welche Form käme dafür in Betracht?
Viele Fragen, die sich bei mir irgendwie verkompliziert haben… ich hoffe irgendwer kann mir ein paar davon beantworten und bei mir wieder Ordnung schaffen! Vielen Dank schon einmal!!!
Liebe Grüße,
Miamaus123