Familienunternehmen - Rechtsform und vererben?

Hallo!
Ich bräuchte jemand, der mir bei einer kniffligen Hypothese die Gedanken ordnet.

Teil 1:
Angenommen wir haben ein Ehepaar, das gemeinsam ein Unternehmen führt.

Frage 1: Haben die beiden dadurch automatisch (konkludent) eine GbR geschlossen, wenn kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag vorliegt?

Frage 2: Angenommen, es kommt durch die reine gemeinschaftliche Erwerbstätigkeit im gemeinsamen Unternehmen nur eine INNENgesellschaft zustande > hat das irgendwelche Auswirkungen auf Dritte? z.B. auf spätere Erben des Familienunternehmens oder Darlehensforderungen von Banken? Und wenn nur eine Innengesellschaft bestünde, hätte das gesellschaftsrechtliche Auswirkungen auf die Vererbung des Unternehmens oder richtet sich dann alles nur nach Erbrecht?

Frage 3: ist das reine Betreiben eines Unternehmens samt Verwaltung desselben als Handelsgewerbe einzustufen, sodass eine GbR auszuschließen wäre?

Teil 2:
Angenommen das Ehepaar schreibt ein Testament mit gegenseitiger Alleinerbeneinsetzung und wenn beide tot sind soll das einzige Kind das Unternehmen erben. Es besteht immer noch kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag!

Fragen:
1.Kann dieses Testament allein als Nachfolge-/ Fortsetzungsklausel im gesellschaftsrechtlichen Sinn gesehen werden?

2.Mit der Folge, dass ein Ehepartner allein nach Tod des anderen sozusagen eine Ein-Mann-GbR weiterführt, ohne dass sich wie gesetzlich bestimmt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts auflöst?

3.Und könnte das Kind nach Tod des letzten Elternteils in diese Ein-Mann-Geschichte eintreten,
oder würde sich die GbR zu diesem Zeitpunkt schon völlig aufgelöst haben, da von den übrigen Gesellschaftern für eine juristische Sekunde keiner mehr übrig ist?

4.Müsste das Kind sozusagen eine eigene Gesellschaft neu gründen und welche Form käme dafür in Betracht?

Viele Fragen, die sich bei mir irgendwie verkompliziert haben… ich hoffe irgendwer kann mir ein paar davon beantworten und bei mir wieder Ordnung schaffen! Vielen Dank schon einmal!!!
Liebe Grüße,
Miamaus123

Hallo,

Sie brauchen niemanden, der ein paar Gedanken ordent, Sie brauchen eine „ausgewachsene“, also eine ziemlich ausführliche Rechtsberatung.
Das aber können Sie nicht in diesem Forum erwarten…

Achim Brueser

Hallo,

Steuerrecht ist leider absolut nicht mein Thema (ich bin Unternehmensberater), bitte an kompetenten Anwalt oder Steuerberater wenden

Mit freundlichem Gruß J. Richter

CNA-Consulting

Dipl.-Ing. Jens-Uwe Richter
Spechtweg 6
09350 Lichtenstein
Tel.: 037204/89601
Fax: 037204/89621
Mobil: 0174/9425405
E-mail: [email protected]
Besuchen Sie uns auch im Internet: www.cna-consulting.de

Ok, trotzdem danke!

Mir geht es ja nicht um reelle Fälle, sondern um ein paar Gedankenspiele und das Problem, dass sich in Bibliotheken zu derartigen Fallgestaltungen nichts Brauchbares finden lässt. Eine Rechtsberatung wäre fehl am Platz, darum wende ich mich ja in diesem Forum an Menschen, die mir mit entsprechender Kenntnis weiterhelfen können. Ich danke Ihnen dennoch für Ihre Antwort.
Liebe Grüße

Aus rechtlichen Gründen kann ich auf Ihren persönlichen Fall nicht eingehen; ich antworte Ihnen in allgemeiner Form zu dem Thema wie folgt:
Wenn man die Fragen aus dem Handelsrecht (erste Frage nach dem Gegenstand und Umfang des U.) ausblendet, ist die GbR gegeben. Fragen des Erbrechts werden hiervon nicht berührt, es sei denn, die Ehepartner bestimmen unterschiedliche Erben. Banken können nach rein schuldrechtlichen Gesichtspunkten Rechte haben, da keine jur. Person oder Gesellschaft des Handelsrechts besteht.
Da weder das Eine noch das Andere besteht, gibt es keine „Fortführung“ und auch keine „Einmann-Gesellschaft“.
Aus Sicht des Steuer- und Handelsrechts ist dringend geraten, fachlichen Rat einzuholen, da insbes. bei einem Todesfall und bei der Fortführung des U. häufig Nachteile entstehen können ("Firmen-"Namen-Fortführung, Reservenauflösung, Nachfolgerhaftung usw.). Je nach Untern.größe lohnen sich die Notar-/Anwalts-/Steuerberaterkosten.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.482 Tagen 1.755-mal Fragen beantwortet)

Hallo!
Ich bräuchte jemand, der mir bei einer kniffligen Hypothese
die Gedanken ordnet.

Teil 1:
Angenommen wir haben ein Ehepaar, das gemeinsam ein
Unternehmen führt.

Frage 1: Haben die beiden dadurch automatisch (konkludent)
eine GbR geschlossen, wenn kein schriftlicher
Gesellschaftsvertrag vorliegt?

Frage 2: Angenommen, es kommt durch die reine
gemeinschaftliche Erwerbstätigkeit im gemeinsamen Unternehmen
nur eine INNENgesellschaft zustande > hat das irgendwelche
Auswirkungen auf Dritte? z.B. auf spätere Erben des
Familienunternehmens oder Darlehensforderungen von Banken? Und
wenn nur eine Innengesellschaft bestünde, hätte das
gesellschaftsrechtliche Auswirkungen auf die Vererbung des
Unternehmens oder richtet sich dann alles nur nach Erbrecht?

Frage 3: ist das reine Betreiben eines Unternehmens samt
Verwaltung desselben als Handelsgewerbe einzustufen, sodass
eine GbR auszuschließen wäre?

Teil 2:
Angenommen das Ehepaar schreibt ein Testament mit
gegenseitiger Alleinerbeneinsetzung und wenn beide tot sind
soll das einzige Kind das Unternehmen erben. Es besteht immer
noch kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag!

Fragen:
1.Kann dieses Testament allein als Nachfolge-/
Fortsetzungsklausel im gesellschaftsrechtlichen Sinn gesehen
werden?

2.Mit der Folge, dass ein Ehepartner allein nach Tod des
anderen sozusagen eine Ein-Mann-GbR weiterführt, ohne dass
sich wie gesetzlich bestimmt die Gesellschaft bürgerlichen
Rechts auflöst?

3.Und könnte das Kind nach Tod des letzten Elternteils in
diese Ein-Mann-Geschichte eintreten,
oder würde sich die GbR zu diesem Zeitpunkt schon völlig
aufgelöst haben, da von den übrigen Gesellschaftern für eine
juristische Sekunde keiner mehr übrig ist?

4.Müsste das Kind sozusagen eine eigene Gesellschaft neu
gründen und welche Form käme dafür in Betracht?

Viele Fragen, die sich bei mir irgendwie verkompliziert
haben… ich hoffe irgendwer kann mir ein paar davon
beantworten und bei mir wieder Ordnung schaffen! Vielen Dank
schon einmal!!!
Liebe Grüße,
Miamaus123

Hallo Miamaus,es tut mit Leid,aber deine Fragen sind meiner Meinung nach nur von einem guten Anwalt zu beantworten.Ich bin da leider überfragt.
lieber Gruß NeHe

Hallo
Leider ist Ihre Anfrage viel zu komplex, um im Rahmen dieses Portals ordentlich beantwortet zu werden. Ich empfehle Ihnen dringend einen Steuerberater aufzusuchen, da Ihre fragen größtenteils individuelle Steuerberatung darstellen.

Schöne Grüße aus dem Maintal
Kreuzer Michael

Ich binb kein Experte im Erbrecht und kann daher nicht antworten. Die verzögerte Antwort ist bedingt durch einen Auslandsaufenthalt.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla