Guten Abend,
es geht um folgendes:
Wenn jemand nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung an einer Abendschule sein Abitur nachholen möchte und 23 Jahre alt ist (Frühjar 1988 geboren z.B.), kann er dann noch Familien versichert werden, oder ist er dazu schon zu alt (es wurde vor der Ausbildung der Zivildienst abgeleistet)?
Da das erste Semester nur ein Vorbereitungskurs ist, würde die effektive Schulzeit in der Woche nur 12 Stunden betragen. Neben der Schule würde die Person einem 400€ Job nach gehen, unter 20 Stunden die Woche.
Dürfte eine Krankenkasse dann sagen, dass die effektive Schulzeit zu gering ist, um sie anzuerkennen und sich deswegen weigern die Person über die Eltern zu versichern?
Und gilt man als Abiturient auf der Abendschule als Schüler oder als Student, könnte somit also zumindest einen Studententarif wählen?
Ich hoffe, ich konnte das Problem plausibel erläutern.