Familienversichert bei 2. Bildungsweg (NRW)

Guten Abend,

es geht um folgendes:

Wenn jemand nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung an einer Abendschule sein Abitur nachholen möchte und 23 Jahre alt ist (Frühjar 1988 geboren z.B.), kann er dann noch Familien versichert werden, oder ist er dazu schon zu alt (es wurde vor der Ausbildung der Zivildienst abgeleistet)?

Da das erste Semester nur ein Vorbereitungskurs ist, würde die effektive Schulzeit in der Woche nur 12 Stunden betragen. Neben der Schule würde die Person einem 400€ Job nach gehen, unter 20 Stunden die Woche.

Dürfte eine Krankenkasse dann sagen, dass die effektive Schulzeit zu gering ist, um sie anzuerkennen und sich deswegen weigern die Person über die Eltern zu versichern?

Und gilt man als Abiturient auf der Abendschule als Schüler oder als Student, könnte somit also zumindest einen Studententarif wählen?

Ich hoffe, ich konnte das Problem plausibel erläutern.

Hallo,

Wenn man die Kindergeldkasse überzeugt hat, dass ein Kindergeldanspruch besteht, kann man diese Tatsache als Argument gegenüber der Krankenkasse benutzen.

Der Studententarif gilt für Auszubildende des 2. Bildungswegs, die in sich einem förderungsfähigen Abschnit nach denm Bafög befindet. Der Bafög-Bezug selber ist ohne Bedeutung. Eine Bescheinigung, dass es ein fördeeungshägier Abschnitt nach dem Bafög ist, erhält man ggf. von der Schule.

Gruß

RHW

Guten Tag,

um ehrlich zu sein war uns gar nicht bewusst, dass es in diesem theoretischem Fall möglich wäre Kindergeld zu erhalten… .

Vielen Dank für die Antwort!

Hallo,

es handelt sich zweifellos um eine Ausbildung (von den 400 EUR würde ich nichts sagen) und dann ist man bis 25 + Wehrdienstzeit in der Familienversicherung.

Bitte nicht der Kasse die Zweifel in den Mund legen !

Gruss

Barmer

Guten Tag,

hier ist noch die Rede von mind. 10 Wochenstunden und maximal 3 Semestern. Ggf. klären, ob man sich die Semester frei aussuchen kann:

http://abendschule-infos.de/

Gruß

RHW