Ich habe schon die Suche bemüht, aber leider nur Antworten aus „DM-Zeiten“ gefunden.
Da ich annehme, dass sich etwas geändert hat, schreibe ich meine Frage hier. Ich hoffe das ist ok.
Also, ich habe die (grandiose) Möglichkeit Geld (über einen Honoarvertrag) zu verdienen. Klasse oder?
Ich bin Student, 24 Jahre alt, und habe noch nie gearbeitet.
Nun möchte ich einen Gewerbeschein beantragen, dies geht wohl recht schnell und man kann schnell arbeiten gehen.
Ich werde auf jeden Fall mehr Student sein als dass ich arbeite.
Ich bin noch Familienversichert. Bin ich das auch noch, wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe? Oder muss ich dann alles selbst bezahlen?
Wie ist die Kleinunternehmer-Regel anzuwenden? Sie besagt ja, dass man nur so und so viel Geld im Jahr verdienen darf. Ist es dabei egal, ob ich zB alles in zwei Monaten verdiene oder darf auch der Monatsverdienst nicht über eine gewisse Grenze (400 Euro?) hinausgehen?
Ihr seht, viele Fragen und bestimmt auch keine sehr schlauen.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Das wäre echt toll!
wenn Du dem Grunde nach hauptsächlich Student bleibst und nur nebenberuflich selbständig tätig sein willst, kann die Familienversicherung beibehalten werden, wenn Deine Gesamteinkünfte (also nicht nur die aus dem Gewerbe sondern aus allen Dir zur Verfügung stehenden Quellen wie Miet- oder Zinseinnahmen) 350,-Euro monatlich nicht überschreiten. Sollte Dein Gesamteinkommen diese Grenze mehr als 2x monatlich im Jahr überschreiten, endet die für Dich kostenfreie Familienversicherung und Du brauchst eine eigene Krankenversicherung, für die dann Beiträge fällig werden.
vielen Dank für die gute und schnelle Antwort. Dankeschön!!!
Ich habe sonst keinerlei Einkünfte, das Bafög wurde gestrichen. Ich liege also meinen Eltern völlig auf der Tasche, deswegen ist für mich auch so wichtig.
Ist es dann egal wie hoch die Grenze von 350 Euro überschritten wird? Oder gibt es dafür auch eine Grenze? da ich ja Rechnungen schreiben muss, kann man sich das ja etwas zurecht fummel.
Du kannst zwar Deine Rechnungen zurechtfummeln, aber die Frage ist, ob dabei das Erscheinungsbild des hauptberuflich studierenden mit nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit noch stimmt. Wenn Deine Krankenkasse nach Einzelfallentscheidung der Meinung ist, dass Du für 2 Monate hauptberuflich selbständig tätig bist, weil das Einkommen so hoch ist und man nicht mehr davon ausgehen kann, dass Du bei den dafür vielen Arbeitsstunden noch ordentlich studieren kannst, endet nämlich Deine Familienversicherung für diese 2 Monate und Du brauchst eine eigene Krankenversicherung, in der Du dann die Beiträge wie ein normaler hauptberuflich Selbständiger (der nebenbei studiert) selbst bezahlst.