Familienversichert bis 23 J. & in 15 Tage Arbeit

Folgendes: Jemand ist 22 Jahre alt und ist über 1 Jahr Arbeitslos. Dieser Jemand hat bis zum 30.10.2009 Arbeitslosengeld vom der Agentur für Arbeit bezogen und war somit Krankenversichert. Harz 4 bekommt er nicht, weil er noch nicht das 25. Lebensjahr beendet hat. Also müssen die Eltern für Ihn aufkommen. Da er noch nicht 23 Jahre ist, kann er vom 31. Oktober bis zum 19. Dezember in die Familienkrankenverischerung eintreten. Danach muss er sich freiwillig versichern also Beiträge selbst zahlen. Am 4. Januar kann er ein neues Arbeitsverhältnis beginnen und ist durch den Arbeitgeber versichert. Also müssen 15 Tage überbrückt werden vom 23. Lebensjahr bis zum neuen Arbeitsverhältnis.

So meine Frage ist jetzt: Lassen sich diese 15 Tage irgendwie überbrücken, ohne das dieser Jemand dafür selber zahlen muss (bei gar keinen Einkommen hat man i.d.R. wenig Geld)? Gibt es dafür evtl. einen Trick, wie die Krankenkasse die 15 Tage überbrücken kann?

Oder einfach die 15 Tage sich gesetzlichwidrig nicht versichern? Also einfach keine Beiträge zahlen? Oder muss man dass dann eh nachzahlen?

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!

Hallo,

es muß eine lückenlose Versicherungszeit nachgewiesen werden, sich einfach nicht zu versichern bringt nichts, die Beiträge müssen eh nachgezahlt werden.

So ganz nebenbei der Versichertengemeinschaft das Risiko aufzuladen und nicht versichert zu sein um ein paar Euro zu sparen ist schon ziemlich frech… was meinst Du denn wer das zahlt wenn in dieser „unversicherten Zeit“ etwas schwerwiegendes passieren würde??

Killvaas

ok dass es nicht geht sich nicht zu Versichern um Beiträge zu zahlen habe ich mir schon gedacht.

Aber mal nebenbei: bis 23 Jahre ist man kostenlos familienversichert. Ab 25 Jahre bekommt man Harz 4. :smiley:
Mal nebenbei als Beispiel: Wenn die Eltern so gerade über die Runden kommen der sohn auch kein Geld hat und die 70 Euro Krankenversicherungbeiträge einfach nicht zu zahlbar sind -> dann kurzfristig Harz 4 anmelden? nicht machbar! und dann für 15 Tage? -> nur nebenbei.

Aber gibt es nicht für die Krankenkassen eine Möglichkeit diese Zeit kostenlos zu überbrücken? Evtl. aus Kulanz oder ähnliches?

ok dass es nicht geht sich nicht zu Versichern um Beiträge zu
zahlen habe ich mir schon gedacht.

Aber mal nebenbei: bis 23 Jahre ist man kostenlos
familienversichert. Ab 25 Jahre bekommt man Harz 4. :smiley:

Das ist Gott sei Dank nicht die Regel…

Mal nebenbei als Beispiel: Wenn die Eltern so gerade über die
Runden kommen der sohn auch kein Geld hat und die 70 Euro
Krankenversicherungbeiträge einfach nicht zu zahlbar sind ->
dann kurzfristig Harz 4 anmelden? nicht machbar! und dann für
15 Tage? -> nur nebenbei.

Es gibt Gesetzte und Regeln, irgendwo müssen Grenzen sein, das ufert sonst aus und jeder möchte eine Sonderregelung.

Aber gibt es nicht für die Krankenkassen eine Möglichkeit
diese Zeit kostenlos zu überbrücken? Evtl. aus Kulanz oder
ähnliches?

Warum Kulanz?? Kulanz heisst in diesem Fall zu Lasten der Versichertengemeinschaft. In dieser Gesellschaft hat niemand etwas zu verschenken.

Gruß Killvaas

Hallo,

was ich nicht so ganz verstehe ist, warum hat die Person keinen Anspruch auf Hartz IV? Wohnt die Person noch zu Hause? Und falls ja, dann gehört die Person doch in die Bedarfsgemeinschaft und wenn die Familie nicht in der Lage ist, die freiwillige Versicherung zu bezahlen, dann sollte der Familienvorstand Hartz IV beantragen. Die Person wäre als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft dann über die ARGE versichert.

Das ist aber jetzt nur mein gefährliches Halbwissen, was mich wundert ist, dass ich Menschen kenne, die unter 25 Jahre alt sind und Hartz IV bekommen (diese Wohnen allerdings nicht mehr bei ihren Eltern) und die Hartz IV-Empfänger die ich kenne, haben oftmals auch Kinder unter 25 in der BG.

Viele Grüße

Andreas

Es gibt Gesetzte und Regeln, irgendwo müssen Grenzen sein, das
ufert sonst aus und jeder möchte eine Sonderregelung.

Sorry aber ich sehe das anders. So was lässt sich eh nie so pauschal regeln. Manche Sachen müssen einfach von Fall zu Fall unterschieden werden. Gesetzte werden nicht ohne Grund oft geändert.
Außerdem ist die Familienversicherung auch für den Sohn bis 23 Jahre kostenlos. Also auch keine Beitragszahlung bis 23 Jahre. Die Versicherungen verdienen eh am meisten an junge gesunde Menschen. Warum sollten Sie sonst auch mit tollen Prämien oder sonst was neue Mitglieder werden? Also wäre Kulanz schon sinnvoll - ist aber gesetzlich nicht erlaubt.

Also ehrlich gesagt, wenn schon jeder in Deutschland Pflicht versichert sein muss, dann soll das ganze schon Hand und Fuß haben.

Sorry aber ich sehe das anders. So was lässt sich eh nie so
pauschal regeln. Manche Sachen müssen einfach von Fall zu Fall
unterschieden werden. Gesetzte werden nicht ohne Grund oft
geändert.

In der Neureglung der gesetztliche KV gibt es ganz klare Regelungen, ob du willst oder nicht :wink:

Außerdem ist die Familienversicherung auch für den Sohn bis 23
Jahre kostenlos. Also auch keine Beitragszahlung bis 23 Jahre.
Die Versicherungen verdienen eh am meisten an junge gesunde
Menschen.

Was soll eine Versicherung an einem jungen Menschen verdient haben der noch nie Beiträge zahlen musste?

Warum sollten Sie sonst auch mit tollen Prämien oder
sonst was neue Mitglieder werden? Also wäre Kulanz schon
sinnvoll - ist aber gesetzlich nicht erlaubt.

Was ist sinnvoll daran, indem man für den Betroffenen eine Kulanzregelung findet, müssen es die Anderen zahlen, nämlich mit Ihren Beiträgen!?

Also ehrlich gesagt, wenn schon jeder in Deutschland Pflicht
versichert sein muss, dann soll das ganze schon Hand und Fuß
haben.

Hat es doch auch, was ist daran unklar ? Früher bestand keine Versicherungspflicht und wenn es denn mal jemanden erwischt hatte… war ja nicht schlimm, der wurde durch das soziale Netz aufgefangen? Und nun muß man dafür etwas bezahlen, das ist nicht mehr als gerecht. Wenn es dich morgen ernsthaft erwischt fändest Du das bestimmt prima das eine Krankenkasse Leistungen für dich erbringt, oder siehst du das anders?

Gruß Killvaas

Die Versicherung machen doch auch Gewinne durch Gesundheitsfonds und zahlen sogar Mitglieder prämien. Also würden sich schon auch solche Fälle überbrücken lassen. Also müsste keiner mehr Beiträge zahlen. Wenn junge Menschen eine Ausbildung machen, zahlen Sie auch die Krankenversicherung. Die Arbeitslosigkeit sollte natürlich auch nicht zum Dauerzustand bleiben. In diesen Fall geht es ja auch um eine kurze Überbrückungszeit. Somit zahlt man ja auch später wieder die Krankenkasse und geht in der Regel wenig zum Arzt wenn man jung ist.

Klar ist es gut wenn man versichert ist und im Falle eines Falles ist es auf jeden Fall sicherer und sinnvoll. Aber dazu sollte die Krankenversicherung einen nicht im vorhinein schon das Genick brechen. Außerdem ist es ja auch nur bei denen bis 25 Jahren - danach bezahlt ja der Staat die Versicherung. Also wäre es sinnvoll mit der Familienkasse auf 25 Jahre aufzustocken aber auch nur wenn man auch wirklich arbeitssuchen oder Ausbildungssuchend ist und danach dann die freiwillige Versicherung. Dann würden auch beispielsweise die Hausfrauen zahlen müssen. Schließlich wird ja auch Kindergeld bis 25 Jahre bezahlt aber nur wenn man Ausbildungssuchend ist.