Familienversichert trotz Mini Job+nebenverdienst

Hallo,
ich habe einen Mini Job(400Euro) und übe als Betreuerin in einer Schule eine Honorartätigkeit aus.Der Umfang beträgt ca.20 Std./Monat,Verdienst ca.200-300Euro.Bei dieser Honorartätigkeit kann ich die Übungsleiterpauschale(Freibetrag 2100 Euro )geltend machen.Dennoch überschreite ich diesen Betrag .Nach Abzug der Pauschale macht das im Monat ca.100 Euro aus.Das ich diese Summe versteuern muß weiß ich aber muß ich mich jetzt auch selber Krankenversichern oder kann ich in der Familieversicherung bleiben?

Wenn ein Minijob ausgeübt wird, dann ist die Einkommensgrenze für die Familienversicherung 400,00 €. Sobald diese Grenze dauerhaft auch nur geringfügig überschritten wird, müssen Sie sich selbst versichern. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, die Ihnen Auskünfte zu Ihrer Weiterversicherung geben kann. Wenn Sie mir noch ein paar Angaben von sich machen, kann ich dies auch gern tun. Über wen sind Sie familienversichert? Wie alt sind Sie? Studieren Sie? Hhaben Sie Kinder?

Hallo,
am besten offen mit der Krankenkasse sprechen, bei der die Familienhilfe besteht. Grundsatz ist § 10 Abs. 1 Nr. 5 des SGB V (siehe Internet). Massgebend ist für die Einkommensgrenze die monatliche Bezugsgröße 2010 (3750,-) und davon 1/7. Ich wage allerdings anzuzweifeln, dass die Freibetragspauschale für Steuern auch hier anzuwenden ist. Siehe auch folgender Link: http://sozialversicherung-kompetent.de/2008031968/kr…
Wie gesagt; am besten vorher mit der Kasse reden und ggfs. den Minijob reduzieren, falls die KK der Meinung ist, Du musst Dich selbst versichern.
VG ayro

Hallo,

sofern Sie einen Minijob ausüben steht Ihnen für die Familienversicherung ein monatlicher GESAMTBetrag von 400,00 € zu Verfügung. Das heißt, alle Einkünfte dürfen in ihrer Summe nicht mehr als 400,00 € monatlich betragen.

Es ist auf unbedingt darauf zu achten, dass es sich um einen monatlichen Grenzbetrag handelt. Das heißt, es ist z. B. nicht möglich, einige Monate viel zu verdienen und im Anschluss weniger zu verdienen.

Die Übungsleiterpauschele findet im Bereich der Familienversicherung keine Anwendung.

In der von Ihnen geschilderten Situation, würde Ihr monatliches Gesamteinkommen zwischen 600 € und 700 € betragen, was zum Wegfall der Familienversicherung führt. Sie müssten sich also selbst versichern.

Viele Grüße

Florian

§ 10 Familienversicherung
(1) 1 Versichert sind der Ehegatte…

  1. …,

  2. …,

  3. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und

  4. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße 1 nach § 18 SGB IV überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8 a SGB IV beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 EUR.
    Geändert durch G vom 16. 12. 1997 (BGBl I S. 2998) und 23. 12. 2002 (BGBl I S. 4621).

    (2) …
    (3)…
    (4) …
    (5) …
    (6) …

1 1/7 ab 1. 1. 2010 = 365,00 EUR.

Meines Erachtens sind die Einkommensgrenzen überschritten und Sie müssten sich freiwillig versichern.
Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Leider wirst du nicht famileinversichert beleiben dürfen.

Der Gesetzestext ist: NR. 5 WICHTIG

  1. Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
    1.ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
    2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
    3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
    4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
    5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.

Hallo,

hier der Gesetzestext:
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
Gesetzliche Krankenversicherung

In der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791)
§ 10
Familienversicherung

(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen

  1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,

  2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,

  3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,

  4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und

  5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.

Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891) besteht. Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Auf gut Deutsch:

Da Du mit Deinem Einkommen > 400 liegst (Steuer ist hier egal) musst Du Dich selber Krankenversichern.

Empfehlung: Setze Dich mit Deiner Kasse in Verbindung. Der Beitrag wird bei ca. 135 € liegen.

Gruß
Jogie

Hallo,
in Ihrem Fall erlischt mit Überschreiten der 400,–EUR für Sie das Recht auf kostenfreie Familienversicherung. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Viele Grüße
Christoph

Hallo,

Die Familienversicherung entfällt m.M nach.
Begründung:
SGB V § 10

§ 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.

(6) Das Mitglied hat die nach den Absätzen 1 bis 4 Versicherten mit den für die Durchführung der Familienversicherung notwendigen Angaben sowie die Änderung dieser Angaben an die zuständige Krankenkasse zu melden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt für die Meldung nach Satz 1 ein einheitliches Verfahren und einheitliche Meldevordrucke fest.
zum SeitenanfangSeite ausdruckenDatenschutz

ich habe einen Mini Job(400Euro) und übe als Betreuerin in
einer Schule eine Honorartätigkeit aus.Der Umfang beträgt
ca.20 Std./Monat,Verdienst ca.200-300Euro.Bei dieser
Honorartätigkeit kann ich die Übungsleiterpauschale(Freibetrag
2100 Euro )geltend machen.Dennoch überschreite ich diesen
Betrag .Nach Abzug der Pauschale macht das im Monat ca.100
Euro aus.Das ich diese Summe versteuern muß weiß ich aber muß
ich mich jetzt auch selber Krankenversichern oder kann ich in
der Familieversicherung bleiben?

Servus,

wenn die 400 EURO Grenze überschritten wird besteht kein Familienhilfeanspruch mehr. Bitte umgehend bei deiner gesetzlichen Krankenkasse melden, da es ansonsten sehr teuer werden kann.

Gruß
Schiwi

Hallo,

Anspruch auf Familienversicherung hat man u.a.nur dann, wenn das Gesamteinkommen mtl. EUR 365,00 -bei einer geringfügigen Beschäftigung mtl. EUR 400,00 - nicht überschreitet.

Da Sie neben dem 400,00-Euro-Job weitere Einkünfte erzielen, wird der Grenzbetrag überschritten, mit der Folge, dass die Familienversicherung zum Zeitpunkt der Überschreitung endet. Die Überschreitung müssen Sie Ihrer Krankenkasse anzeigen; auch um größere Beitragsnachforderungen zu vermeiden.Sie haben dann die Möglichkeit sich innerhalb von 3 Monaten freiwillig weiter zu versichern. Wenn Sie sich nicht freiwillig weiterversichern, werden Sie kraft Gesetz pflichtversichert.

Bei einem Mindestbeitrag von ca EUR 145,00 sollten Sie sich überlegen den 400,00-Euro-Job oder Ihre Honorartätigkeit entsprechend einzuschränken, damit der Grenzwert für die Familienversicherung nicht überschritten wird.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben

Hallo!
Bei der Beurteilung des Einkommens für die Familienversicherung kommt es nicht auf die steuerliche Behandlung an. Vielmehr wird der Jahresgewinn laut Steuerbescheid durch 12 geteilt. Liegt dieser unter 400 Euro, gibt es keine Probleme.
Viele Grüße, Katrin

Hallo taximamamia,

gerne versuche ich zu helfen.

Die Familienversicherung ist unter anderem ausgeschlossen, wenn dein monatliches Gesamteinkommen mehr als 400,- € beträgt. Diese Grenze gilt für dich, weil du eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübst.

Wird dein Lohn eigentlich pauschal versteuert? Oder hast du deine Lohnsteuerkarte bei dem Arbeitgeber abgegeben?

Also wenn du deine Lohnsteuerkarte abgegeben hast, würde ich dein Gesamteinkommen so berechnen:

400,00 € Lohn (Arbeitsentgelt)

  • 76,67 € Werbungskostenpauschale
  • 100,00 € Arbeitseinkommen
    = 423,33 € Gesamteinkommen

Damit wäre deine Familienversicherung nicht mehr möglich. Das kann aber nur deine Krankenkasse wirklich feststellen.

Weil du meldepflichtig bist und die Krankenkasse deine Versicherung auch rückwirkend ändern muss, wende dich bitte unverzüglich an meine Kolleginnen/ Kollegen.

Damit ich dir dazu noch ein paar Tips geben kann, teile mir bitte mit:

  1. Seit wann hast du das Arbeitsverhältnis
  2. Seit wann übst du die Honorartätigkeit aus
  3. Hast du schon mal irgendwann in deinem Leben eine Einkommensteuererklärung gemacht? Wenn ja welchen Einkommensteuerbescheid hast du zuletzt bekommen?

Andi

Hallo,

nein die Familienversicherung kann nicht bestehen bleiben. Die 100 € werden auf den Minijob angerechnet und somit überschreiten Sie die 400 € Grenze für die Familienversicherung. Würden Sie allerdings den Minijob kürzen und nur noch 300 € verdienen = 300 € + 100€ = 400 € Fami somit okay.

Gruß Ela

Hallo!

Kurze Rückmeldung von mir, dass ich dir leider nicht weiterhelfen kann. Ich bin seit einigen Jahren nur noch im Leistungssektor tätig und kann dir daher keine 100%ige Auskunft im Versicherungsrecht geben.

Hast du denn schon mal bei deiner Krankenkasse vorgesprochen? Die entsprechenden Experten werden sicher schnell die richtige Antwort geben. Dort fliegt keiner aus der Fam.versicherung, wenn er eigentlich drinbleiben darf - so meine Erfahrung.

Viel Erfolg + Gruß
Traveller

Hallo,
die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt bei 365 EUR monatlich für 2010 (bei einem Mini-Job 400 EUR). Da Sie die Einkommensgrenze mit Ihrem Mini-Job bereits ausschöpfen und bei einer regelmässigen Tätigkeit auf Honorarbasis jeden Monat die Grenze überschreiten werden können Sie nicht in der Familienversicherung bleiben sondern müssen sich selbst versichern.
LG
Katrin Kellner

Danke erstmal…und so wie du es schreibst werde ich es Zukünftig halten.Gruß Michaela

Hallo!

Mehrere Einkommen im Monat müssen zusammengerechnet werden, um einzuschätzen, ob jemand versicherugnspflichtig wird oder nicht. In deinem Fall:
400 + 200(bis300) = 600(bis700)

Du verdienst somit über 400 eur im Monat. Pauschalen, die steuerlich geltend gemacht werden, greifen im Krankenversicherungsrecht leider nicht.
D.h. man schaut nur die tatsächlichen Einnahmen an.

Eine Familienversicherung ist nicht möglich, da das nur geht, wenn man max. 400 EUR verdient.

Du musst deinen Arbeitgeber, wo du die 400 eur, entlohnt bekommst, Bescheid sagen, dass du nebenbei noch eine andere Beschäftigung ausübst.

Am besten meldest du dich mal bei deiner Krankenkasse, die können dir für deine Situation noch mal genauere Informationen geben und auch Anträge auf eine eigene Mitgliedschaft erledigen. Bring am besten deine Honorarrverträge und Arbeitsvertrag mit deinem 1. Arbeitgeber mit.

Grüße,
Kathi

Hallo taximamamia,

ja. du musst dich aufgrund deiner Honorartätigkeit selbst krankenversichern.
Bei der kostenfreien Familienversicherung gilt die Einkommensgrenze von 400 € bei einer geringfügigen Beschäftigung und 365 € bei allen anderen Einkommensarten.
Besteht eine geringfügige Beschäftigung und eine andere Einkommensart zusammen (wie bei Dir) gilt die höhere Grenze von 400 €, die nicht überschritten werden darf.

Viele Grüsse
sigi-der-schwabe

Hallo taximamamia,
sorry, war im Urlaub und habe die Anfrage erst heute gelesen.

Wenn ich es richtig verstehe, gibt es nicht Mini Job plus Honorartätigkeit, sondern nur einen Mini Job, für den die Übungsleiterpauschale in Anspruch genommen wird.
Dann verhält es sich so, dass der Verdienst der über der Grenze von 2.100,- Euro p.a. liegt steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
Dein Arbeitgeber kann aber auf diesen „höher Verdienst“ die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung anwenden. Und das bedeutet, dass zusätzlich zu den 2.100 Euro im Jahr beziehungsweise 175 Euro im Monat aus Sicht des Arbeitnehmers weitere Bezüge steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, und zwar bis zu 400 Euro pro Monat.
Denn wie du schon richtig schreibst, handelt es sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze.
Aber ob du diesen Betrag wirklich versteuern und deine Krakenversicherung selbst bezahlen musst hängt auch davon ab, ob du noch weiteres anrechenbares Einkommen hast.
Das weiß ich natürlich nicht und kann dir daher nicht ausführlicher antworten.
Viele Grüße
Jorma