Familienversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

ganz komplizierte sache ich hätte da mal ne dringende frage–

Mein verlobter ist seit zwei monaten nicht mehr privat versichert weil er von der continentalen gekündigt wurde!

nun probieren wir schon seit ewigkeiten herum aber weder private noch gesetzliche krankenkaussen wollen ihn aufnehmen (er war mal selbstständig)nur unter basistarif und da wir bei hartz4 empfänger sind können wir uns das überschüssige geld nicht leisten da die angebote zwischen 500 und 800 euro liegen und die arge nur ca 300 euro zahlen würde.

Nun wollen wir allerdings im juli heiraten und jetzt ist die große frage ob er in meine gesetzliche versicherung reinkommen kann ? ich bin momentan bei der knappschaft gesetzlich versichert, 19 jahre alt und arbeitslos. nun ist nur das problem das ist noch in der familienversicherung bin.

ich bin etwas ratlos ehrlich gesagt wirklich KEINE versicherung will ihn nehmen. nun gäbe es noch die möglichkeit das er mindestens ein jahr lang sozialversicherungspflichtig arbeitet. nun macht er aber momentan ein fernstudium und daher ist es nicht möglich
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte!ich brauche dringend gewissheit

Hallo,

eine Familienversicherung über Sie geht natürlich nicht, da Sie ja selber familienversichert sind.

Eine gesetzliche Versicherung darf ihn nicht aufnehmen, es sei denn, dass er versicherungspflichtig wird.

Somit bleibt nur die weitere private Versicherung.

Er MUSS sich somit privat versichern, und zwar ist zumindest die letzte private KV verpflichtet, ihn wieder aufzunehmen…eigentich hätten die ihn gar nicht rauslassen dürfen, wenn er nicht eine andere Versicherung nachweist.
Faxt ist: jeder in Deutschland MUSS versichert sein. und zuständig ist die LETZTE Krankenkasse, bei der er versichert war.

Soweit ich weiß,muss die private Versicherung ihm auch einen Basistarif anbieten, wenn er die normalen Beiträge nicht zahlen kann. Wie hoch allerdings der Basistarif ist, kann ich nicht sagen, darf aber maximal beim Höchstbeitrag der GKV sein, also denkeich mal so um die 650 Euro.

Wie hoch genau,keine Ahnung.

Wenn er aber ALG II bekommt,müssten die eigentlich die Beiträge übernehmen.

Wobei mir aber gerade bewusst wird, dass man durch den Bezug von ALG II versicherungspflichtig wird. Gibt zwar dort auch ein paar Auschlussregelungen, aber das müsste mal geprüft werden.Ich wüsste jetzt nicht,was dem entgegensprechen würde (bin aber auch nicht so in der Materie ALG II drin).

Klären Sie das am besten nochmal mit einer GKV und der ARGE.

Das er nicht versichert ist, geht auf jeden Fall nicht, da hat er einen Rechtsanpruch drauf!

Grüße,
Andreas

wäre es nicht möglich ihn über mich zu versichern wenn ich mich selbstständig bei der knappschaft versichere?

da ich ja soweit ich das verstanden habe wenn ich heirate eine eigene familie gründe. Eine beratungsstelle hatte ihm gesagt es gäbe nur die beiden möglichkeiten: 1. er muss mindestens 1 jahr lang arbeiten gehen (und hier auch wieder ein dicker harken, denn wenn er es nicht schafft ein jahr lang bei einer arbeitsstelle zu bleiben und wir leben ja nunmal in deutschland… dann geht das ganze schlamassel wieder los und keine private nimmt ihn auf.

Hierzu noch einmal… private versicherungen sind verpflichtet ihn aufzunehmen aber nur unter einem basistarif … wir haben bereits ca 30 versihcerungen angefragt und nur 4 von denen haben ÜBERHAUPT geantwortet. Und diese mit astronomischen summen von 600 bis 800 euro welche wir uns einfach nicht leisten können. die arge zahlt nur einen bruchteil dessen. höchstsatz 350 euro… nun liegt es aber wieder mal im ermessen des sachbearbeiters ob dieser höchstsatz überhaupt gewährleistet werden kann.

Nun ist es aber auch noch so das durch einen Umstand den ich mir nicht erklären kann mein verlobter von der versicherungspflicht befreit ist. Fragen sie mich nicht wieso ich verstehe es selber nicht. Er war wie gesagt selbstständig, hat sich in folge dessen privat versichert, sein unternehmen ist pleite gegangen und er ist zurück ins hartz 4 gerutscht. jedenfalls ist er NICHT versicherungspflichtig was ich für eine schweinerei halte (entschuldigen sie meine ausdrucksweise aber mittlerweile werden wir schon seit 3 monaten vertröstet, wir haben für nächste woche urlaub geplant und ich kann es einfach nicht fassen das jemand der zum verderben nochmal versichert werden WILL nirgendwo aufgenommen wird, ja das sein fall sogar von den meisten versicherungen einfach unter den tisch gekehrt wird)

seine bisherige PKV hat ihn wegen einer arkneerkrankung die zum zeitpunkt des vertragsabschlusses als normales teenagerproblem und somit als geheilt gehandhabt wurde, rausgeschmissen.
Bzw hat er bei der versicherung natürlich nicht daran gedacht weil es einfach belanglos war und nicht von bedeuttung. nun aber ein halbes jahr nachdem er die versicherung abschloss bekam er einen minimalen rückfall worauf er ein medikament für 15€ (!) benötigte. die haben ihn dann wegen nicht gemachter angaben fristlos gekündigt. nun hatten wir gehofft er könne durch die kündigung wieder in eine gesetzliche wechseln aber dies war ja wie bekannt nicht möglich.

Mein verlobter studiert noch mit november sportmanagment

Ich hoffe die weiteren einzelheiten des falls helfen ihnen weiter zu verstehen in was für einer verzwickten lage wir uns befinden. ich für meinen teil kann schon seit wochen nicht mehr beruhigt schlafen…

Hallo,

also grundsätzlich müsste es auch möglich sein,dass Sie sich freiwillig versichern und er sich dann über Sie familienversichern…

Aber klären Sie doch bitte erstmal direkt mit einer gesetzlichen Krankenkasse, warum er nicht über den Arbeitslosengeldbezug II versicherungspflichtig ist…das wäre daseinfacherer…und billigere…

Grüße