Mann und Frau leben getrennt, bei jedem Partner lebt ein Kind. Frau ist gesetztlich Krankenversichert, Mann privat. Muss die Frau das Kind, welches beim Mann lebt mit kostenlos Familienversichern, nur damit der Mann Geld spart.??
Hallo,
darum geht es nicht - es ist viel mehr so, dass das Kind einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die (kostenfreie) Familienversicherung hat.
Die Frage ob der Vater des Kindes evtl. Geld für eine Krankenversicherung seines Kindes spart ist mit ja zu beantworten - warum sollte es deiner Meinung nach nicht so sein ?.
Gruss
Czauderna
Hallo,
es kommt ggf. darauf an, wie das Kind vorher versichert war. Wenn es bis zur Trennung bei dem Vater krankenversichert war, dann müsste es auch nach nach einem Urteil des OLG Hamm auch weiterhin privat versichert werden. Denn das OLG hat entschieden, wenn ein Kind bis zur Trennung die Vorteile einer privaten Krankenversicherung genossen hat, ist es ihm nicht zuzumuten nach der Trennung „nur“ normal krankenversichert zu sein.
Muss die Frau das Kind, welches beim Mann lebt mit kostenlos Familienversichern, nur damit der Mann Geld spart.??
Ist denn sicher, dass das Kind beitragsfrei familienversichert werden kann ? Wenn der Vater privat versichert ist, ist die Familienversicherung nicht automatisch beitragsfrei.
Nachtrag : Ich versuche immer eine gestellte Frage zu beantworten und vermeide
die „was wäre wenn-Antwort“ zu vermeiden. Wenn es keinen Anspruch auf Familienversicherung gäbe, wäre die Frage nicht gestellt worden ??!!
Unter der Voraussetzung, das die Ehefrau gesetzlich pflichtversichert ist und somit ihr Einkommen unter der Krankenversicherunspflichtgrenze liegt, besteht grundsötzlich die Möglichkeit das Kind in der kostenlosen Familienversicherung zu versichern. Es besteht dazu aber kein Zwang.
Viele Grüße Naitsirhe
Hallo,
und was bedeutet diese Antwort für die Fragende ? - Dass Sie sich weigern kann, das eine Kind (nur, weil es beim Vater wohnt) kostenlos in der GKV. zu versichern, also dem Kind den Rechtsanspruch verweigert, nur damit der Vater für die PKV Geld zahlen muss ?
Wusstest Du, dass für die Familienversicherung nicht einmal die Unterschrift des Hauptversicherten zwingend notwendig ist ?
Gruss
Czauderna
pflichtversichert ist und somit ihr Einkommen unter der
Krankenversicherunspflichtgrenze liegt, besteht grundsötzlich
die Möglichkeit das Kind in der kostenlosen
Familienversicherung zu versichern.
Wenn man das Einkommen des Vaters nicht kennt, ist das eine sehr kühne Aussage.
Hallo,
pflichtversichert ist und somit ihr Einkommen unter der Krankenversicherunspflichtgrenze liegt, besteht grundsötzlich die Möglichkeit das Kind in der kostenlosen Familienversicherung zu versichern.
Wenn man das Einkommen des Vaters nicht kennt, ist das eine sehr kühne Aussage.
Die Kühnheit relativiert sich aber wieder ein bißchen, wenn man sich kurz die Bedeutung des Begriffs grundsätzlich im Juristendeutsch vor Augen hält.
Grüße
Die Kühnheit relativiert sich aber wieder ein bißchen, wenn
man sich kurz die Bedeutung des Begriffs grundsätzlich im
Juristendeutsch vor Augen hält.
Wenn das Wort „kostenlos“ fehlen würde, würde ich Dir recht geben.