Familienversicherung ?

Hallo miteinander,

ich habe mal eine Frage zur Familienversicherung.
Mann und Frau nehmen Abfindung und müssen sich jetzt freiwillig versichern. Eine Familienversicherung soll nicht möglich sein, beide bekommen einen Teil(25%) der Abfindung als Einkommen für 60 Monate angerechnet und daraus leitet sich ihr Beitrag ab.
Wo kann man die rechtlichen Grundlagen nachlesen ???, "google"n hat nichts gebracht.

cu

ich habe mal eine Frage zur Familienversicherung.
Mann und Frau nehmen Abfindung und müssen sich jetzt
freiwillig versichern. Eine Familienversicherung soll nicht
möglich sein, beide bekommen einen Teil(25%) der Abfindung als
Einkommen für 60 Monate angerechnet und daraus leitet sich ihr
Beitrag ab.
Wo kann man die rechtlichen Grundlagen nachlesen ???,
"google"n hat nichts gebracht.

Im SGB V - www.bmgs.de - unter Gesetze zur sozialen Sicherung! § 10!

Einkommen über der Grenze (mutmaßlich!)!

Thorulf Müller

Hallo,
die gesetzliche Vorschrift ergibt sich aus den Bestimmungen des Einkommensteuergetzes, hier der § 52 Abs. 4a.
Dazu gibt es noch zwei Rundschreiben der Spitzenverbände der
Krankenkassen aus dem Jahre 2005 und 2006.
Gruss
Czauderna

die gesetzliche Vorschrift ergibt sich aus den Bestimmungen
des Einkommensteuergetzes, hier der § 52 Abs. 4a.

dies regelt welche Einnahmen steuerfrei sind ???

cu

Hallo,
es regelt auf jeden Fall welche Einnahmen Arbeitsentgeltanteile sind und daher steuerpflichtig - dm folgt dann die Beitragspflicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung
Gruss
Czauderna

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