Familienversicherung

Hallo,

folgender Hypothetischer Fall:

eine Frau ist bei Ihrem zweiten Ehemann gesetzlich über die Familienversicherung mitversichert.

Nun stellt sich bei der 21jährigen Tochter der Frau raus, dass sie seit 2 Jahren nicht versichert ist.
Sie wohnt nicht in deren Haushalt, ist nicht berufstätig und bezieht auch keine Bezüge vom Arbeitsamt oder dergleichen.
Sie bekommt auch keinen Unterhalt von irgendjemandem.
Sie wohnt mit ihrem Freund zusammen, der privat vesichert ist.

Ist alles in allem eine komplizierte Sache.

Kann der Ehemann der Frau die Stieftochter mit in seine gesetzliche Krankenkasse mit aufnehmen lassen?

Ein Anruf bei der Krankenkasse war heute ohne Erfolg.
Eine Antwort heute wäre super.

Danke und Gruß
Roland

Hallo,

ein Familienhilfeanspruch über die KK des Stiefvaters besteht nur, wenn er das Stiefkind überwiegend unterhält.
Ansonsten bleibt noch die KV des leiblichen Vaters.

Gruß Woko

Hallo,

ein Familienhilfeanspruch über die KK des Stiefvaters besteht
nur, wenn er das Stiefkind überwiegend unterhält.

Auch wenn das Stiefkind nicht bei ihm gemeldet ist?

Ansonsten bleibt noch die KV des leiblichen Vaters.

Vater und Tochter haben sich überworfen und dieser ist privat versichert und möchte sie nicht darin aufnehmen.

Danke erstmal für deine Antwort.

Gruß
Roland

Hallo,
wo war denn die Tochter zuletzt selbst versichert und welcher Art war die Versicherung. Wenn keine Familienversicherung möglich ist dann muss Sie sich ggf. rückwirkend selbst versichern - das wird aber dann ggf. teuer - so mit ca. 136,00 € pro Monat muss sie dann schon rechnen.
Alternativ könnte sie auch ihren Freund heiraten und sich dann bei dem mitversichern.
Gruß
Czauderna

Hallo,

Alternativ könnte sie auch ihren Freund heiraten und sich dann
bei dem mitversichern.

Nicht zu vergessen eine Adoption durch den Stiefvater. Auch das löst das Problem.

Gruß Woko