Ich bin 22 Jahre,habe eine Ausbildung zur Erzieherin gemacht und gleichzeitig Abitur. Nach dem staatlichen Anerkennungsjahr habe ich bisher neben meinem Studium als Werkstudentin 19,5 Stunden wöchentlich gearbeitet und konnte mich selbst unterhalten. Pflichtversichert war ich als Studentin.
Nun habe ich meinen Job eingestellt und beantrage Bafög. Zusammen mit dem Bafög, Kindergeld und einem Minijob mit ca. 350,00 Euro hoffe ich über die Runden zu kommen.
Kann ich nun, da ich noch unter 25 bin wieder in die kostenlose Familienversicherung wechseln und aus der Pflichtversicherung der Studenten wieder austreten? Würde mir etwa 70,00 Euro monatlich Ersparnis bringen.
Ich wohne allerdings nicht mehr zuhause.
Hallo, sorry vorab für die ganz kurze Antwort:
Im BAföG wird der Versicherungsbeitrag berücksichtigt, das bedeutet wohl möglich, dass Dein BAföG-Anspruch um genau die Summe für den Versicherungsbeitrag weniger ausfällt und Du damit gar nichts „sparst“! Du kannst natürlich immer wieder in die GKV Deiner Eltern auch wenn Du nicht zu Hause wohnst, denn Du studierst ja noch (Familienversicherung geht bis 25. Geburtstag).
Ich empfehle Dir folgenden Link, der wirklich das ultimative Infopool für alle Fragen rund ums BAföG und Co. ist:
Der Bafög-Rechner ist anonym und sehr genau. Damit siehst Du auch gleich, ob und wie viel BAföG Du erwarten kannst und auf welche Faktoren es genau ankommt:
http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Beachte auch die weiteren Infos rechts in der Leiste, wie z.B. Vermögen und Nebenjobs während BAföG.
Frohes Neues und viel Erfolg!
Vita
Hallo,
es spielt keine Rolle, ob Sie noch zu hause wohnen oder nicht. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und solange Sie unter 365,00 € im Monat verdienen (bei einem Minijob können es sogar 400,00 € sein) ist die Familienversicherung möglich.
Weil du schon alleine wohnst bin ich mir nicht 100 pro sicher. Normalerweise besteht die Möglichkeit der Familienversicherung. Ruf einfach mal bei deiner Krankenkasse an. Die können es dir 100 % sagen.
LG Kerstin
Solange du noch nicht 25 bist und dein einkommen die Schmerzgrenze
nicht übersteigst(s.Merkblat Kindergeld)
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Auf Seite 9 und 10
bekommst du Kindergeld
und Familienversichert kannst du dich auf jeden Fall,
einfach Krankenkasse anrufen und Antragformular zuschicken lassen. Und im Namen deiner Eltern( dem Hauptversicherungsnehmer) beantragen.
Leider, kann ich nicht helfen
Bin leider überfragt, aber die Krankenkasse kann Dir da bestimmt weiterhelfen … Dass Du nicht zu Hause lebst, ist ohne Belang.
LG
figuralis
Hallo ,
als Erzieherin fällst du leider unter die unrühmliche Ausnahme, obwohl du nur eine Ausbildung gemacht hast , nicht BAfög-berechtigt zu sein.
Das BAfög - Amt geht davon aus, dass die ERzieherausbildung die Ausbildung zur Kindererziehung impliziert und damit wäre das Studium eine Drittausbildung und somit nicht förderungsfähig. Sprich mal mit deinem BAfög-Amt.
Du fällst bei einem 400 € Job wieder in die Familienversicherung.
Stefanie
Hallo!
Einfach die Eltern bei der KV nachfragen lassen. Falls die sagt, dass die Tochter noch in Familienvers. „gehört“, dann ist das kein Problem. Sonst heißt es selber die Versicherung zahlen bzw. Eltern anpumpen.
Gruß Opec