hallo, habe eine vielleicht üngewöhnliche frage -
bin witwe und bis märz 2010 arbeitslos. da ich die witwenrente bekomme die über dem hartz 4 satz liegt
habe ich ab 1.4.10 keine anderen einkünfte. meine frage: könnte ich über meinen mann familienversichert werden ? (zahle ja auch beiträge zur kv von der witwenrente ) müßtemich wenn nicht
ja selbst versichern und das wäre zu teuer .
Hallo,
Sie beziehen eine Witwenrente und sind jetzt neu verheiratet? Denn ab dem Tag, an dem Ihr Ehemann verstirbt, endet auch Ihre Familienversicherung. Wenn Sie die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt haben, werden die Beiträge vom Rentenversicherungsträger direkt einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt. In diesem Fall ist niemals eine Familienversicherung möglich. Gern beantworte ich Ihnen weitere Fragen, aber dann brauche ich auch noch ein paar Angaben von Ihnen.
Viele Grüße - Nicole Heredia
Hallo,
eine Familienversicherung ist aufgrund der Rente nicht möglich (nur wenn nur Hartz 4 bezogen würde wäre Familienversicherung möglich). Da von der Witwenrente auch Beiträge gezahlt werden müssten Sie aufgrund dieser Rente bereits Mitglied der AOK sein. Fragen Sie dort einfach nochmal nach. Meist sind es unterschiedliche Bearbeiter bei einer Krankenkasse…die einen bearbeiten Hartz4 die anderen Rente und oftmals haben die einen von der Bearbeitung der anderen keine Ahnung …wie gesagt…aufgrund der Rente müsste Ihre Mitgliedschaft weiterbestehen…
Hoffe Ihnen erstmal weitergeholfen zu haben…
Gruß
Hallo,
wenn ich dich richtig verstanden habe, bist du ab dem 1.4.10 arbeitslos.
Da du früher in Arbeit warst bist du automatisch krankenversichert gewesen. Diese KV nimmst du einfach mit rüber. Es ist natürlich jetzt die Frage, wie lange du in Arbeit warst. (Mindestens ein volles Kalenderjahr).
Soweit ich aber weiss, geht es nicht über deinen verstorbenen Mann in eine KV zu gehen.
Da würde ich mich mit deiner KV in Verbindung setzen, ob da irgend welche neuen Gesetze gibt, die ich jetzt nicht weiss.
Ich hoffe dir geholfen zu haben.
MfG
A. Klement
hi, nein bin nicht neu verheiratet und war selbst versichert. es geht darum, das ich kein hartz4 bekomme
durch die witwenrente. da ich mich deshalb selbst versichern muß ist die frage, ob ich über meinen verstorbenen mann KV sein kann.
vielen dank erstmal für die rasche antwort
lg
hi, vielen dank für die rasche antwort
die lage ist etwas anders - ich war selbst versichert -
da ich ab 1.4 weder arbeitslosen geld noch hartz4 erhalte wegen meiner witwenrente müßte ich mich selbst versichern - die frage ist ob ich über meinen verstorbenen mann KV werden könnte -
vielen dank
lg
tut mir leid, familienversicherung über verstorbenen ehemann ist leider nicht möglich.
haben sie generell keinerlei anspruch auf hartzIV od algI oder grundsicherung?
ansonsten bleibt nur eine freiwillige versicherung.
evtl geht ein sog. nachgehender leistungsanspruch, aber auch nur für max 1 monat nach ende der vers.
fachlich gesehen:
sie werden pflichtversichert nach §5(1) 13 SGB V, da sie keinen anderweitigen anspruch haben.
am besten mal in die aok gehn u sich beraten lassen.
Hallo,
habe eigentlich die Frage schon beantwortet.
Soweit ich aber informiert bin,geht es nicht.
Wie schon geschrieben, würde ich an deiner Stelle bei der AOK anfragen, weil ich jetzt nicht weiss welche Gesetze neu sein sollten. Oder frage im Board noch mal nach.
Es gibt da bestimmt ein AOK-Experte, der besser bescheid weiss wie ich.
MfG
A. Klement
Nein, das geht leider nicht. Hat Ihr Mann vorher auch eine Rente bezogen? Haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Waren Sie schon immer gesetzlich krankenversichert? Normalerweise werden Sie über Ihre Rente versichert. Sie bekommen wie von einem Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages zur Krankenversicherung als Zuschuss. Wissen Sie schon wie hoch die Rente ca. sein wird?
Gruß - Nicole
Hallo,
wenn Sie eine Witwenrente von der Dt.Rentenversicherung
beziehen ist mann meistens direkt über die Rente selbst
Pflichtversicherung - d.h. die Rentenversicherung zahlt
für Sie die Beiträge direkt. Das wäre ja dann kein
Problem.
-
Eine Familienversicherung bei Ihrem EHEMANN ist nur
möglich, wenn Ihre Einkünfte unter ca. 320 Euro/Monat
bei Mini-Job unter 400 Euro liegen. -
Fragen Sie mal bei Ihrer Krankenversicherung nach,
welche Möglichkeiten Ihnen aufgrund der kleinen Renten
angeboten werden.
Mfg
Christian Lang