Meine Tochter vollendet nicht nur das 25.Lebensjahr, sondern auch 6 Wochen später ihre Ausbildung zur Physiotherapeutin. Anschließend möchte sie für 3 Monate an an freiwilligen sozialen Projekt im Ausland (Indien) teilnehmen.
Nun stellen sich mir folgende Fragen: 1. bis wann gilt sie als Familienversichert? (25.Geburtstag oder Ausbildungsende.
2.auf welche Art kann/muß sie sich freiwillig gesetzl. krankenversichern
Hallo,
diese Ausbildung, war das eine schulische Ausbildung oder handelte es sich um ein richtiges Ausbildungsverhältnis - so wie geschildert, gehe ich mal von ersterem aus - wenn dies zutrifft, dann ist mit Vollendung des 25. Lebensjahres Schluss mit der Familienversicherung und ab dem Folgetag muss eine eigene Krankenversicherung abgeschossenen werden.
Solange keine Krankenversicherungspflicht (Beschäftigte oder Studentin) vorliegt, kann dies neben der bisherigen GKV-Kasse auch eine PKV sein.
Gruss
Czauderna
Hallo,
wenn sie 25 geworden ist, sollte sie eine freiwillige Weiterversicherung bei ihrer Kasse zum Mindestbeitrag machen, kostet so um 140 EUR.
Die hilft ihr aber in Indien wenig. Wenn der Veranstalter nichts Besseres anbietet, muss sie sich um eine private Auslandsreiseversicherung für 3 Monate kümmern. Wenn ihr Hauptwohnsitz in Deutschland bleibt, muss die gesetzliche Versicherung trotzdem durchlaufen.
Gruss
Barmer