Hallo zusammen,
meine Fragen:
Wenn jemand behindert ist (60%/Schwerbehindertenausweis) bisher selber freiwillig versichert war, und nun aufgrund seiner Behinderung wieder in die Familienversicherung des Vaters zu kommen versucht (da er nicht geregelt arbeiten gehen kann, also sich nicht selber 100% unterhalten kann und nur vom Unterhalt des Vaters lebt), wie ist das wenn dieser Mensch sich trotz Behinderung teilzeitselbständig machen möchte, mit Kunst die er schafft (Bilder). Also seine Kunst als Nebentätigkeit schafft verkaufen möchte
Ist dies im Zusammenhang mit Familienversicherung/Behinderung möglich oder von vornerein ausgeschlossen?
Da es ja von Bedeutung für die Voraussetzungen der Familienversicherung ist, das der Mensch sich nicht selber unterhalten kann - er jedoch dann über den Verkauf seiner Kunst doch etwas für seinen Lebensunterhalt beträgt?
Die Nebentätigkeit bestände im Herstellen und Verkauf seiner Kunst(in kleinem Rahmen), die er auch als Therapie anwendet. Nun würde er ja darüber etwas hinzuverdienen und sich zum Teil selber unterhalten.
Vielen Dank für Antworten.
-)
Liebe Grüße