Familienversicherung bei 2 freiwillig Versicherten

Hallo,

folgende Situation besteht bei mir:

Ich bin Beamtin
ich nehme Elternzeit, währenddessen Einnahmen nur Elterngeld
ich bin während der Elternzeit beihilfeberechtigt
ich bin freiwillig gesetzlich versichert
ich bin NICHT verheiratet
mein Lebenspartner ist ebenfalls freiwillig gesetzlich versichert- verdient über die Beitragsbemessungsgrenze

Meine Frage: Wie wird unser Kind versichert und wie werden die Beiträge sein?

Ich zahle seit Jahren extrem hohe Beiträge- 450 Euro,da 100 Prozent ohne Arbeitgeber, und hab mich nun gefreut, endlich mal weniger Beiträge zahlen zu müssen. Bei meinem Freund ähnlich. Mich selbst kann ich ja auf keinen Fall familienversichern (obwohl mir die Beihilfe ja nix bringt). Aber was ist mit meinem Baby (kommt in den nä.Wochen)?
Nun schickte mir meine KK einen auszufüllenden Schrieb, wo sie vor allem wissen wollten, wie das Einkommen meines Partner ist. Habe nun die Befürchtung, dass ich doch mehr als den Mindestsatz (150 Euro etwa) bezahlen muss und weiß nun überhaupt nicht,wie unser Kind versichert wird. Kann es bei meinem Freund mitversichert werden wenigstens? Wenn s um Steuern geht, ist man der Depp, wenn man nicht verheiratet ist. Wie ist das bei der Berechnung der Beiträge? Gilt da der Lebenspartner gleich wie der Ehemann?

Danke schon mal für die Antworten!

Keine Angst, das Einkommen des Partners wird bei unverheirateten Personen nicht berücksichtigt. Das wäre nur so, wenn Sie verheiratet wären und der Mann privat krankenversichert ist. Angaben zum Einkommen Ihres Partners brauchen Sie nicht zu machen. Wenn Sie außer des Elterngeldes keine Einnahmen haben, dann verringert sich der Beitrag auf den Mindestbeitrag von ca. 150,00 €.

Das Baby kann dort versichert werden, wo Sie möchten, entweder bei Ihrem Freund oder über Sie selbst.

Vielen herzlichen Dank für die Antwort! Das sind doch mal positive Nachrichten! Wegen den eigenen Einnahmen…da muss ich dann doch Zinsen angeben, oder!?

Noch eine Frage: wie wäre das, wenn das Kind beim Papa versichert wird. Wann könnte man dies ggf. „umswitchen“ zu meiner KK? Oder gibts da dann auch die 18 Monate Bindung?
Viele Grüße,
Petra

Ja, die Zinsen sind anzugeben. Eigentlich alle Einnahmen, die man zum Lebensunterhalt hat. Aber wie gesagt, dass Elterngeld zählt nicht dazu, ist also beitragsfrei. Soweit Ihre sonstigen Einkünfte von 890,00 € nicht übersteigen, verbleibt es bei den 150,00 € moantlich.

Die Familienversicherung kann man zu einem beliebigen Zeitpunkt umswitchen. Eine 18monatige Bindungsfrist gibt es nicht.

Viele Grüße
Nicole