Wir haben das Sorgerecht für unsere 15 jährige Enkeltochter vom Amtsgericht, bzw Sozialamt zugesprochen bekommen, seit sie geboren ist. Solange ist sie auch schon mit mir in der AOK familien versichert.
Nun bekam ich heute den Anruf einer Sachbearbeiterin mit dem Hinweis, dass meine Enkeltochter bei mir nicht mehr familienversichert sein kann, da ich weniger als meine Frau verdiene. Meine Frau ist „Betreute Grenzgängerin“ (man lasse sich dieses Wort auf der Zunge zergehen - so baut man Europa-) und es für eine Familienversicherung bei mir deshalb keine Rechtsgrundlage gäbe. Dieser Beschluss wurde aufgrund einer jährlichen Überprüfung der Gehälter von mir und meiner Frau zur Familienversicherung gefasst. Somit hat man die Familienversicherung zum August 2011 rückwirkend gekündigt. Nicht genug damit, dass meine Enkeltochter momentan nicht versichert ist, stehen mir wahrscheinlich seit letztem Jahr Nachzahlungen über Grippeschutzimpfungen, Zeckenschutz und Gebährmutterhalskrebsvorsorge ins Haus.
Als Begründung gab die Sachbearbeiterin an, dass die Gesetzeslage eben so sei: Sie konnte mir jedoch keinen Paragraphen zu eben dieser Gesetzeslage nennen.
Desweiteren empfahl sie mir, dass meine 15 jährige Enkeltochter sich doch privat versichern lassen sollte, bei einem monatlichen Satz von mind. 150 €.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Versicherung bei dem Vater meiner Enkeltochter. Der ist allerdings seit über 20 Jahren in einer geschlossenen Anstalt.
Die Mutter meiner Enkeltochter ist derzeit freiwillig bei der AOK versichert. Hier könnte meine Enkeltochter bis nächstes Jahr unterkommen. Dann aber heiratet die Mutter des Kindes. Nun wiederum kann das Kind nicht in die Familienversicherung des Stiefvaters aufgenommen werden, da sie nicht sein Kind ist. Die Mutter müsste also ihrerseits ihr Kind freiwillig versichern.
Ich habe in dieser Angelegenheit heute sicherlich 4 Stunden Zeit aufgewendet, mit verschiedenen Sachbearbeitern von der AOK gesprochen. Jeder sagt etwas anderes und ich bin gespannt, wie es weiter geht.
Mir selber bleibt zunächst nur, einen Anwalt in dieser Angelegenheit einzuschalten und die Krankenkasse zu verlassen.
Grüßle
Bernd Stephanny