Familienversicherung bei der Krankenkasse

Guten Abend,

ich verzweifel langsam und benötige DRINGEND Rat - hoffentlich kann mir HIER geholfen werden…???

Also : Seit April 2009 lebe ich alleinerziehend mit meinem fast 3-jährigen Sohn getrennt von meinem Mann und beziehe ALG II. Durch die ARGE bin ich bei der TECHNIKER Krankenkasse versichert und habe mein Kind da bei mir mit als Familienversichert angemeldet.

Nun erfahre ich plötzlich nach 1 Jahr ( und natürlich mehreren Arztbesuchen bei einem Kleinkind ) das die TK erst noch die Einkünfte meines Mannes prüfen müsste.

Diese Angaben macht mein Mann aber auch nach mehrfachen Aufforderungen NICHT und weigert sich auch weiterhin standhaft / ignoriert diese Schreiben einfach! Er ist Frührentner und bezieht eine gute mtl. Private Rente !

Nun hat mir die TK schriftlich mitgeteilt das Sie mein Kind ohne diese Prüfung NICHT Familienversichern!!!

Das heißt also das mein Kind NICHT krankenversichert ist und das bereitet mir nun wirklich schlaflose Nächte !!! Eine freiwillige Versicherung bei der TK würde nur für mein Kind 140,-€ / Monat kosten und die kann ich beim besten Willen von ALG II nicht aufbringen, da wir ja auch noch von irgendwas leben müssen…(Unterhalt zahlt der Vater nämlich auch nicht!!!)

Kann mir HIER vielleicht nun jemand raten / sagen, was ich nun machen kann??? Kann ich meinen Mann nicht „zwingen“ diese Angaben zu machen??? Oder einfach die Krankenkasse wechseln??? Dazu kommt dann auch noch die Angst die Arzt/-Medikamentenrechnungen des letzten Jahres selbst zahlen zu müssen…!!!

Ich bedanke mich bei allen schonmal im voraus für Eure Antworten und wünsche noch einen schönen Abend aus Neuss

[Name entfernt]

Die Angaben im Gesetz sind eindeutig: „Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (4.162,50 € bzw. 3.750,00 €)übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.“ Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, bedeutet dies, dass Sie das Kind selbst versichern müssen. Hat die Kasse sich nicht darauf eingelassen, dass Sie glaubhaft versichert haben, dass Sie an die Unterlagen über das Einkommen des Vaters nicht rankommen? Ansonsten reden Sie bitte mit der Arge. Normalerweise werden diese dann das Kind selbst als Mitglied versichern.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Die Krankenkasse wollte ja nicht von mir die Angaben über die Einkünfte des Vaters haben, sondern haben meinen Mann 4 x angeschrieben und er hat nicht geantwortet.

Bei Telefonaten mit der TK wurde mir dann nur gesagt das ich mein Kind somit für 140,-€ mtl.selbst versichern könne / müsse! Das ganze Hin und Her läuft ja schon seit Dez.2009…!!!

Ich werde mich aber nun mal bei der ARGE schlau machen und bedanke mich nochmal.

[Name entfernt]

Schicken Sie der TK noch mal ein Schreiben. Sagen Sie denen, dass Sie keinen Kontakt mehr zum Vater haben und dass dieser auch keinen Unterhalt zahlt. Normalerweise müssten die sich trotzdem auf eine Familienversicherung einlassen, das sind Ausnahmesituationen. Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach.

N. Heredia

Hallo,

erst Mal die Rechtsgrundlage:

  1. Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
    (4) Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches). Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in die Obhut des Annehmenden aufgenommen sind und für die die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt ist, gelten als Kinder des Annehmenden und nicht mehr als Kinder der leiblichen Eltern. Stiefkinder im Sinne des Satzes 1 sind auch die Kinder des Lebenspartners eines Mitglieds.
    (5) Sind die Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 mehrfach erfüllt, wählt das Mitglied die Krankenkasse.
    (6) Das Mitglied hat die nach den Absätzen 1 bis 4 Versicherten mit den für die Durchführung der Familienversicherung notwendigen Angaben sowie die Änderung dieser Angaben an die zuständige Krankenkasse zu melden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt für die Meldung nach Satz 1 ein einheitliches Verfahren und einheitliche Meldevordrucke fest.

Wenn Du Deine Angaben wahrheitsmäßig machst und Dein Noch-Ehemann sich weigert, kann man Dir keinen Strick daraus drehen… Dein Kind bleibt also mitversichert und eine rückwirkende Aufhebung der Familienversicherung geht sowie nicht!!!

Ich hoffe, ich konnte helfen!

Lg

Matthias

Hallo,

kann mir vorstellen das Ihnen das schlaflose Nächte bereitet. Würde mir auch so gehen!

Sie könnten die TK bitten das Finanzamt Ihres Ehegatten anzuschreiben, sodass sich die TK dort die Auskünfte über das Einkommen Ihres Ehegatten einholt.

Oder Sie sprechen einfach mal mit den Sachbearbeitern. Vielleicht reicht es auch „eidesstattlich“ zu bestätigen das Sie keinen oder schlechten Kontakt zu Ihrem Ehegatten haben und wirklich keine Möglichkeit besteht an die Einkommensunterlagen heran zu kommen.

Ansonsten wäre da noch die Scheidung. Nach der Scheidung sind die Einkünfte Ihres Ehegatten unrelevant.

Wünsche Ihnen alles Gute…das sich alles zum Besten wendet!

LG…

Hallo [Name entfernt],

ich nehme an, Dein Mann ist privat versichert. Dann ist die TK verpflichtet eine Einkommensprüfung durchzuführen. Wäre dein Mann gesetzlich krankenversichert, entfiele diese Prüfung.

Wichtig: rückwirkend darf die TK deinem Kind den Versicherungsschutz nicht entziehen!! (es sei denn, du hättest bei der Aufnahme falsche oder unvollständige Angaben gemacht).

Auch für die Zukunft kann dir die TK den Versicherungsschutz für dein Kind nicht entziehen. Richte bitte ein Schreiben mit folgendem Inhalt an die TK:
"
Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezüglich der Familienversicherung für meinen Sohn hatten Sie mich gebeten, Einkommensnachweise meines getrennt lebenden Ehemanns vorzulegen.

Leider ist es mir, trotz meiner intensivsten Bemühungen, nicht möglich, entsprechende Nachweise zu beschaffen. Der Kontakt zu meinem Mann ist sehr eingeschränkt. Meines Wissens nach bezieht er Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung. Er weigert sich aber, mir entsprechende Einkommensnachweise zur Verfügung zu stellen.

Die Beschaffung ist mir daher unmöglich und überschreitet damit den Rahmen meiner gesetzlichen Mitwirkungspflichten (§ 60 ff. SGB I). Ich möchte Sie daher bitten, die Familienversicherung für meinen Sohn ohne diese Nachweise fortzuführen und verweise in diesem Zusammenhang auf die Prüfkriterien des Bundesversicherungsamtes. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, im Rahmen der Amtshilfe, Einkommensinformationen für meinen Mann vom zuständigen Finanzamt anzufordern. Diesbezüglich möchte ich Sie auch auf Ihre Amtsermittlungspflichten aufmerksam machen.

Bitte bestätigen Sie mir umgehend schriftlich das Fortbestehen der Familienversicherung für meinen Sohn.

Mit freundlichen Grüßen

Viel Erfolg und viele Grüße,

Christian

Die Gesetze sind in der Hinsicht eindeutig. Sie können nochmal mit der TK sprechen, aber grundsätzlich ist es dann wirklich so, dass man ohne die Angaben keine Familienversicherung mehr durchführen kann. Es würde nur noch die möglichkeit einer freiwilligen Versicherung bestehen und diese kosten um die 140 Euro.

PS.: Notfalls müssen Sie vielleicht auch auf den fehlenden Unterhalt klagen.