Familienversicherung bei freiwilliger KV möglich?

Hallo,

ich bin momentan schwanger und freiwillig krankenversichert, mein Mann ist gesetzlich krankenversichert.

Meine Frage: Über wen von uns beiden sollte unser Baby am besten versichert werden?

…und: sollte ich mich für die Dauer der Elternzeit evt. ebenfalls über meinen Mann versichern lassen? Ich habe gelesen, dass freiwillig Versicherte analog privat Versicherten während Ausfallzeiten wie Elternzeit, etc. ihre KV-Beiträge selbst weiterzahlen müssen - obwohl meine Krankenkasse sagt, dass ich in dieser Zeit keine Beiträge zahlen müsse.

Herzlichen Dank vorab!

Schöne Grüße
Sabine K.

Guten Tag,
aus welchem Grunde sind Sie freiwillig krankenversichert?
Sollten Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen- planen Sie die Wiederaufnahme der Beschäftigung?
Erhalten Sie während der Eltertnzeit bzw. nach der Geburt irgendwelche Bezüge?

Danke.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Hallo Sabine,

Du hast vollkommen Recht. Du must deine Beiträge während der Elternzeit weiterbezahlen, analog eines privat Krankenversicherten, jedoch wird Dir das ELterngeld nicht als Einnahme angesetzt.
Der kleien Wurm wird dann über dich familienversichert.

Bitte kläre die Situation nochmals mit deiner GKV und lasse Dich ggf. mit einem Fachmann verbinden!!

Herzliche Grüße

Thorsten Bohn

Also, wenn ich das richtig verstehe, sind beide gesetzlich versichert und dann ist es egal, wo das Baby versichert wird.

Freiwillig Versicherte sind zwar nicht grundsätzlich beitragsfrei, aber das Elterngeld ist nicht beitragspflichtig und wenn keine sonstigen Einkünfte da sind, ist die Versicherung beitragsfrei. (Anders wäre es, wenn der Partner privat versichert wäre.)

In die Familienversicherung des Mannes gehts erst, wenn nach der Elternzeit keine Einkünfte mehr da sind.
Aber letztlich läuft alles aufs gleiche hinaus, solange keiner privat versichert ist.

Gruß

Barmer

Hallo,

wo Sie Ihr Kind versichern, ist eigentlich egal, da Sie beide gesetzlich krankenversichert sind, bekommt Ihr Kind diesselben Leistungen.

Beitragsfrei sind Sie nur, wenn Sie jetzt bereits mit Anspruch auf Krankengeld (und Mutterschaftsgeld) versichert sind. Die Beitragsfreiheit würde sich aber nur auf die Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit beziehen. Ansonsten müssten Sie als freiwillig Versicherte auch weiterhin Beiträge zahlen. Eine Familienversicherung über Ihren Mann wäre in diesem Fall sinnvoll. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie keine Einnahmen haben, die über 365,00 € im Monat (durchschnittlich) liegen und Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben. Ein kleiner Nebenverdienst ist kein Problem.

Viele Grüße

Hallo Sabine K.,

„freiwillig versichert“ ist auch gesetzlich versichert.
Von daher ist es - bei Verheirateten - m. E. egal, bei welcher Kasse das Kind mitversichert wird. Bei nicht Verheirateten wird es bei der Kasse mitversichert, bei der die Mutter vers. ist.

Weitere Details solltest du bei deiner Kasse erfragen. Denn bei dieser Problematik handelt es sich um gesetzl. (Sozial-)Versicherung, die mit der priv. Versicherungswirtschaft nicht wirklich was zu tun hat und es deswegen dafür eigene Fachleute (Sozialversicherungsfachangestellte) gibt.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Sabine,

Ein kleiner sinnvoller Auszug aus Wikipedia:

Bei Personen, die während ihrer *Erwerbstätigkeit als höherverdienende ArbeitnehmerInnen versicherungsfrei waren und sich in der Mutterschutzfrist gem. § 3 Abs. 2 MuSchG (6 Wochen vor der Entbindung) und § 6 Abs. 1 MuSchG (acht Wochen oder zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) oder in Elternzeit befinden, endet die Versicherungsfreiheit mit dem Wegfall des bisherigen Arbeitsentgelts. Sie können aber während der Mutterschutzfristen bzw. der Elternzeit nur dann familienversichert sein, wenn sie gem. § 10 Abs. Abs. 1 Satz 4 SGB V zuletzt (unmittelbar zuvor), gesetzlich, d.h. freiwillig, versichert waren.

Wenn ich den Text im Gesetz richtig gelesen habe, kommt es ganz klar darauf an, wo dein Geld bisher hergekommen ist (bzw. aufgrund welcher Tatsache Du „freiwillig“ eingestuft wurdest).

Es muss also geprüft werden, ob immer noch die Vorraussetzung für eine freiwillige Versicherung bestehen. (z.B. Weiterführung einer Selbständigkeit)
Ist dies nicht der Fall, kannst Du dich normalerweise bei deinem Mann familienversichern, und natürlich dann Euer Kind genauso…

Am „besten“ versicherst Du Dein Kind, wenn Dein Mann eine stationäre Zusatzversicherung abschließt. Diese beinhalten nämlich nach §198 VVG eine Option Kinder ohne Gesundheitsprüfung nachzuversichern = Kindernachversicherung (ACHTUNG, das ist nur möglich, wenn noch keine Diagnose bezüglich Problematiken mit dem Kind gestellt wurden und nach Abschluss der Versicherung bis zur Geburt noch mindestens 3 Monate verstreichen. NOCHMALS ACHTUNG „angeborene Anomalien“ sollten in den Bedingungen aufgenommen sein)

Ich hoffe geholfen zu haben!
Bei weiteren Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Dominique

Hallo Thorsten,

herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort, das hilft mir schon mal weiter.

Schöne Grüße,
Sabine

Hallo Herr Wesely,

ich bin angestellt tätig, und mein Verdienst liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Während meiner Elternzeit (1 Jahr) werde ich außer dem Elterngeld voraussichtlich keine Bezüge erhalten, im Anschluss daran plane ich, meine bisherige Tätigkeit wieder aufzunehmen.

Besten Dank vorab für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

SabineK

Hallo,

herzlichen Dank für Ihre schnelle und sehr informative Antwort, Sie haben mir wirklich sehr weitergeholfen!

Freundliche Grüße

SabineK

Hallo und vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle und informative Antwort!

Freundliche Grüße

SabineK

Hallo Jens,

vielen Dank für deine schnelle Antwort, ich werde mich am besten nochmals mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen.

Schöne Grüße
Sabine

Hallo Dominique,

vielen herzlichen Dank für die schnelle und sehr informative Antwort! Alleine hätte ich das selbst bei Wikipedia nicht richtig „deuten“ können.

Beste Grüße!
Sabine

das kind solltest du bei dir versichern denn in der gesetzlichen ist das ja kostenfrei

soweit ich weiß bist du während der elterzeit (bezug von elterngeld) auch als freiwilliges Mitglieg beitragsfrei

Hallo Anna,

vielen Dank für deine Antwort, das werde ich so machen.

Schöne Grüße

Sabine

das kind solltest du bei dir versichern denn in der
gesetzlichen ist das ja kostenfrei

soweit ich weiß bist du während der elterzeit (bezug von
elterngeld) auch als freiwilliges Mitglieg beitragsfrei

Hallo Smotty,
sofern Sie jetzt noch gesetzlich versichert sind,
sollten Sie in der gesetzlichen Kasse bleiben, da Sie für die Zeit, die Sie nicht arbeiten, bei Ihrem Mann ohne extra Beitrag mitversichert sind (sofern dieser gesetzlich versichert ist).

Wenn Sie in die PKV wechseln, sind extra Beiträge für Sie und Ihr Kind zu bezahlen.

Wechseln Sie erst in die PKV, sobald Sie wieder arbeiten (sofern Sie dann wieder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kasse angemeldet werden würden - denn dann sind Sie vermutlich in der PKV günstiger dran (trotz extra Beitrag in der PKV für Ihr Kind) und haben natürlich den Vorteil der besseren Leistungen.

Das wäre mein Tipp :smile:.

Liebe Grüße
Hans-Günter Rischer
& Michael Rischer
homepage: www.pkv-netz.com

Hallo Herr Rischer,

besten Dank für Ihre Rückmeldung und die äußerst hilfreichen Tipps, die Sie mir gegeben haben! Genauso werde ich es machen :smile:

Herzliche Grüße
Sabine K.

++ Gern geschehen :smile:. Alles Gute ! :smile:
Hans-Günter

Hallo,

das weiß ich leider nicht, mein Fachgebiet ist die private Krankenversicherung.
Viele Grüße und alles Gute!

Sosa