Hallo!
Momentan sind sowohl mein Freund als auch ich einzeln krankenversichert. Jetzt bekommen wir in Kürze ein gemeinsames Kind. Ist dann eine Familienversicherung möglich auch wnn wir nicht verheiratet sind?
Ich habe kein eigenes Einkommen und werde finanziell von meinem Freund ausgehalten.
Wenn keine Familienversicherung möglich ist, bei wem sollte man das Kind schlauerweise mitversichern?
Vielen Dank für jeden Tip
daddeldue
Hallo,
erstmal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs! Sozialversicherungsrechtlich tritt der Vater nicht in Erscheinung, da Sie nicht verheiratet sind. Somit wir das Kind beitragsfei bei der Krankenversicherung der Mutter versichert.
Grüße
Martin
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Hallo,
Bist Du selber krankenversichert? (freiwillig versichert)
Oder über die KV Deiner Eltern familienversichert?
Ist dann eine Familienversicherung möglich auch wnn wir
nicht verheiratet sind?
Für Dich Familienversicherung über die KV Deines Freundes?
Nein.
Wenn keine Familienversicherung möglich ist, bei wem sollte
man das Kind schlauerweise mitversichern?
Wenn Du selbst krankenversichert bist, dann laß das Kind natürlich über Dich familienversichern.
Bist Du aber selbst schon familienversichert - dann wird das Kind über den Kindesvater (familien)versichert. An dieser Stelle hat Martin also unrecht.
Gruss,
Ralf
Hallo,
nach den gesetzlichen Bestimmungen hat ein Kind Anspruch auf
Familienversicherung bei beiden Elternteilen, wenn die sonstigen
Voraussetzungen erfüllt sind. Ob die Eltern miteinander verheiratet
sind, spielt bei der Beurteilung durch die Krankenkasse keine
Rolle.
Wenn also Vater und Mutter bei selbst Mitglied einer gesetzlichen
Krankenkasse sind, können sie wählen, bei welcher Kasse das
Kind kostenlos familienversichert wird.
Ist z.B. die Mutter selbst noch bei ihren Eltern familienversichert,
kann sogar das Enkelkind dort in die Familienversicherung aufgenommen
werden. Hier werden durch die Kasse die tatsächlichen Verhältnisse
geprüft, aber grundsätzlich ist das möglich.
Grüss
Günter Czauderna
Hallo Günter,
ich habe den Verdacht die Fragestellerin meint etwas anderes:
Sie will bei Ihrem Freund, dem Vater des Kindes, in die Familienversicherung.
Und da denke ich dann eher, nein das geht nicht!
Viele Grüße
Thorulf Müller