Familienversicherung bei nebenberuflicher Selbst

Hallo liebe Experten,

meine Frau möchte sich selbständig machen. Sie ist derzeit bei mir gesetzlich familienversichert und möchte diesen Status zumindest in der Anfangszeit behalten. Nun habe ich schon mehrere Artikel über nebenberufliche Selbständigkeit mit max. 15 h, bzw. 350,- € p.M. gelesen.

Wie funktioniert das, sie hat ja keine „Haupttätigkeit“? Muss sie die nebenberufliche Selbständigkeit auf dem Gewerbeamt ausdrücklich mitteilen? Und wie weist man das der Krankenkasse nach? Was passiert, wenn sie über 350,- € kommt?

Danke für Eure Antworten!

Kay

Hallo,
dieser Sachverhalt wurde bereits mehrfach hier abgehandelt.
Die Familienversicherung endet wenn mehr als 345,00€ Einkommen/Einnahmen
erzielt werden. Es ist die Entscheidung der zuständigen Krankenkasse,
ob die Betreffende dann als hauptberufliche Selbständige oder als
sonstige freiwillig Versicherte behandelt wird. Der Unterschied liegt in
die Beitragshöhe. Erkennt die Kasse auf hauptberufliche Selbständigkeit,
liegt die Mindesteinnahmegrenze bei 1816,00/1222,00€ fiktiver
Einnahmen, bei sonstigen Versicherten bei 816,50 €, also Beitrag ohne
Pflegeversicherung zwischen ca. 100,00 € und 230,00 € mindestens möglich. Fazit, bitte bei der Kasse beraten lassen.
Was die Anmeldung (Gewerbeschein, Steuer) usw. betrifft, mögen andere
beantworten, da bin ich kein Fachmann.
Gruss
Czauderna

sie die nebenberufliche Selbständigkeit auf dem Gewerbeamt
ausdrücklich mitteilen?

Sie muß die Selbstständigkeit anmelden, ob Vollzeit oder Teilzeit ist der Gemeinde und dem Finanzamt egal.

Und wie weist man das der Krankenkasse nach?

Indem man Jahresabschlüsse und Steuerbescheide einreicht.

Was passiert, wenn sie über 350,- € kommt?

Dann wird sie beitragpflichtig. Zur Höhe der Beiträge hat sich Günter schon geäußert.