Familienversicherung bei selbständiger Tätigkeit

Guten Tag,

folgender Fall:

Frau A ist als Aushilfe auf geringfügige Basis angestellt und erhält monatlich 400 €. Nun hat sie noch ein Nebengewerbe angemeldet, hieraus hat sie monatlich etwa 100 €. Der Ehemann geht hauptberuflich arbeiten. Bisher war sie, sowie auch das gemeinsame Kind bei dem Ehemann mit in der Familienversicherung. Ist es korrekt, dass die Ehefrau aufgrund ihrer selbständigen Tätigkeit nun nicht mehr mit versichert sein kann?

Danke für Antworten!

Hallo,
ja, das ist korrekt, denn sie überschreitet mit ihrem regelmässigen Einkommen die Grenze von 375,00 € bzw. bei geringüfgiger Beschäftigung die von 400,00 €. Hier hilft nur, Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, weil der Beitrag der auf Sie zukäme, sich auf ca. 150,00 € mtl. beliefe, also ein Zuschussgeschäft.
Gruss
Czauderna