Familienversicherung bzgl. Studentenjob

Guten Tag,
bis zu welchem Verdienst kann eine Studentin noch in der Familien-Krankenversicherung ihres Vaters mitversichert werden. Angenommen sie arbeitet im Jahresdurchschnitt 15 Wochenstunden und verdient 1010 Euro. Greift da noch die Versicherung? Oder wie kann sich die Studentin versichern?
Ist es richtig, dass man als Studentin bei einem Job, der weniger asl 20 Wochenstunden ausgeführt wird, keine Beiträge zur KV leisten muss? Übernimmt in diesem Falle der Arbeitgeber die Beiträge?
Freue mich auf Antworten.

Hallo,

hier geht es um zwei Sachverhalte.

Zuerst mal die Familienversicherung - Anspruch auf diese hat
ein Kind nicht mehr wenn es regemäßig Einkünfte über 345 bzw. 400,00 €
monatlich hat. In dem geschilderten Falle handelt es sich um Arbeitsentgelt, also gilt die Grenze von 400,00 € mtl.
Solange diese Grenze nicht überschritten wird verbleibt es bei der
Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr. Wir die Grenze überschritten tritt hier grundsätzlich erstmal Krankenversicherungspflicht als Studentin an.

Kommen wir zum nächsten Sachverhalt . Beurteilung ob eine
Tätigkeit als Arbeitnehmer während eines Studiums als solche
gesehen wird oder ob das Erscheinungsbild des Studenten überwerwiegt.
Das kann man so pauschal nicht beantworten, es kommt auf den Eintelfall an. Die Entscheidung trifft die Krankenkasse.
Grundsätzlich gilt, dass Tätigkeiten unter 20 Wochenstunden sich
dem Studium unterordnen also keine Arbeitnehmereigenschaft.
Das kann, muss aber nicht so sein.
Gruß
Czauderna

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Grundsätzlich gilt, dass Tätigkeiten unter 20 Wochenstunden
sich
dem Studium unterordnen also keine Arbeitnehmereigenschaft.
Das kann, muss aber nicht so sein.

Nehmen wir an, die Tätigkeit wird dem Studium untergeordnet: Dann würde sie die Studentin als Studentin versichern (ca. 55 Euro pro Monat). Zahlt dann der Arbeitgeber den kompletten Beitrag?

Wann gilt die Grenze von 345 Euro bzgl. der Familienversicherung?

Wann gilt die Grenze von 345 Euro bzgl. der Familienversicherung?

Bei einer selbstständigen Tätigkeit (dann sind es dieses jahr sogar 355 €).

Nehmen wir an, die Tätigkeit wird dem Studium untergeordnet:
Dann würde sie die Studentin als Studentin versichern (ca. 55
Euro pro Monat). Zahlt dann der Arbeitgeber den kompletten
Beitrag?

Nein, der Arbeitgeber zahlt in diesem Falle keinen Anteil am Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Dieser (das sind knapp 50,00 €) muss der
Student alleine tragen.
Anmerkung : Wir reden hier nur von der Kranken- und Pflegeversicherung, d.h. bei einem verdienst über 400,00 € mtl. wird man auch rentenversicherungspflichtig und muss da natürlich auch als Arbeitnehmer einen entsprechenden Anteil zahlen.
Gruß
Czauderna

Alles klar, vielen Dank!
Genaugenommen beträgt der Studententarif in der GKV 55,55 Euro und für die Pflegeversicherung muss man 9,98 Euro im Monat zahlen (in 2009).