Hallo,
folgende Sachlage,
Meine Frau und ich sind in der GKV. unsere Tochter ist bei meiner Frau mitversichert.
Die GKV muß ihre Versicherten jedes Jahr wegen Änderungen in der familienvers. anschreiben.
Man muß da alle Einkünfte auch von Kapitaleinnahmen und Vermietung und Verpachtung angeben.
Frage:
Wozu dient das, und gibt es eine Grenze der Einkünfte, ab der die GKV nur noch teilweise oder gar keine Kosten mehr für mitversicherte (hier Kind ) übernimmt. Und wie sieht das in der Zukunft aus, mit den zusätzlichen Einkünften.
Über die Antworten freue ich mich, und bedanke mich schon vorab.
Gruß Ralf
Hallo,
wenn beide Elternteile in der GKV versichert sind muessen keinerlei Angaben zum Einkommen gemacht
werden, das ist nur dann von Bedeutung wenn einer der beiden Elternteile nicht gesetzlich
krankenversichert ist.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günter,
das kan so nicht sein. Auch Kinder können, wenn Sie eigene Einkünfte haben, aus der Familienversicherung herausfallen. das passiert z.B. dann, wenn den Kindern Vermögenswerte - ETW, Kapital, etc. - übertragen wurde.
Die Fragebogen zeigen mir auch, dass es sich bei den beiden Personen um freiwillige Versicherte handelt. Ich dachte bisher immer, dass die jährlich Ihre gesamten Einkünfte offenlegen mussten.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Thorulf,
in einem Punkt hast du recht - sollten die Kinder Einkommen über 345,00€ haben fällt der
Anspruch auf Familienversicherung weg. Ich hatte nur das Einkommen der Elterng gemeint, und
da ist eine Erkklärung im Rahmen der Familieversicherungsprüfung der Kinder immer dann
nicht erforderlich wenn beide gesetzlichen (auch freiwillig) versichert sind - warum auch ???
Gruss
Günter