Hallo zusammen,
Szenario: Männlein und Weiblein, verheiratet (miteinander), 2 Kinder. Männlein in der PKV, Weiblein in der GKV. Die Kinder beide selber in der GKV versichert, da Männlein mehr verdient als Weiblein. Jetzt bekommt Weiblein von ihrem AG einen signifikanten Bonus, wodurch ihr Jahreseinkommen plötzlich höher ist als das von Männlein. Können die beiden dann von der GKV der Kinder deren Beiträge für das vergangene Jahr zurückfordern, da sie ja in die Familienversicherung von Weiblein hätten aufgenommen werden können? Dummerweise weiss man am Jahresanfang eben nicht, ob es einen Bonus gibt und wie hoch der ausfallen wird.
fragende Grüße,
Ralph
höher ist als das von Männlein. Können die beiden dann von der
GKV der Kinder deren Beiträge für das vergangene Jahr zurückfordern,
Meines Wissens gibt es von der GKV rückwirkend keine Beitragsrückerstattungen.
Hallo,
da würde ich mal mit der Kasse reden , und zwar unter dem Gesichtspunkt
was denn gewesen wäre bei umgekehrten Verhältnissen, also wenn die
Kinder familienversichert in der GKV gewesen wären und der Familienhilfeanspruch rückwirkend nicht mehr bestanden hätte.
Hätte dann die Kasse rückwirkend auf die Beiträge verzichtet und die
Familienversicherung für die Zukunft beendet ???.
Allerdings wird das hier in diesem Falle nicht so einfach sein.
Die Kasse könnte allenfalls den Termin der Bonuszahlung als Ende
der Familienversicherung anerkennen, da ja erst ab diesem Tag auch
rechnerisch feststand dass die entsprechenden Grenzen überschritten
wurden.
Ich persönlich würde das so entscheiden.
Gruß
Czauderna
Hallo Günter,
Die Kasse könnte allenfalls den Termin der Bonuszahlung als
Ende
der Familienversicherung anerkennen, da ja erst ab diesem Tag
auch
rechnerisch feststand dass die entsprechenden Grenzen
überschritten wurden.
Aber am Tag 1 nach der Bonuszahluhng wären ja die alten Verhältnisse wieder hergestellt. Man wird wohl mit der Kasse reden müssen.
Ralph