Familienversicherung Einkommensgrenze

Hallo,

vor kurzem habe ich durch Zufall erfahren, dass es eine Einkommensgrenze bei der Familienversicherung gibt.
Ich ging bis dato davon aus, dass man während der Studienzeit kostenlos bei den Eltern mitversichert ist.
Nun habe ich etwas von einer monatlichen Einkommensgrenze und Werbungskosten gelesen, was ich nicht recht verstehe.

Nun zur Beispielsperson:
Sie ist seit Februar 2010 in einer Firma als Student neben ihrem Studium angestellt. Zuerst hat sie 2 Monate als Pflichtpraktikant 600€ Brutto bekommen, dann 6 Monate 420€ Brutto, dann 6 Monate 700€ Brutto für die Bachelorarbeit. Nun ist sie seit 3 Monaten für 640€ Brutto als studentischer Mitarbeiter angestellt.

Nach dem, was ich gelesen habe mit den 355€ Grenze, müsste man ja die 17 Monate zurückzahlen, oder? Die Krankenkasse hat sich noch nicht gemeldet.
Müssten die sich nicht bereits beim ersten Gehalt über der Grenze gemeldet haben? Kann die Krankenkasse überhaupt an Informationen über das Einkommen gelangen, da ja keine Steuern gezahlt werden (nur Rentenversicherung halt)?

Grüße

Hallo,

beim Suchbegriff Familienversicherung-Einkommensgrenze findet man bei fast allen Suchmaschinen auch Infos hinsichtlich Studenten und Einkommensgrenzen; da gibt es unzählige FAQ’s.

Schönen Tag noch.

und

Hallo,

ja ich habe ja im voraus recherchiert. Also wie ich das verstehe sind die ersten 2 Monate über 365€ frei (wo der eigenständige Praktikumsvertrag lief) und fallen somit raus. Danach die 6 Monate müssten auch rausfallen weil mit den Werbungskosten von 76,66 Euro pro Monat das Bruttoeinkommen bei 343€ liegt. Somit wären es noch 9 Monate, die nachgezahlt werden müssten, oder?
Da der Fall speziell ist, helfen allgemeine Infos leider nicht aus zumal ich nichts mit „Werbungskosten“ anfangen kann.

Gruß

Ja,meines Erachtens war die Person zwar als Praktikant/in bzw. Werkstudent/in sozialversicherungsfrei, aber die Familienversicherung hat geendet und man hätte sich als Student versichern müssen. Die Eltern hätten es angeben müssen, spätestens bei dem jährlichen Fragebogen.

Aber warum wird sie jetzt, da wohl unbefristet, nicht von der Uni SV-angemeldet ?

Gruss