Familienversicherung Einkunftsgrenze BSG

Hallo zusammen,

für die Familienversicherung bei der Krankenkasse gibt es eine Einkunftsgrenze (in 2013: 385 €/Monat, bzw. 450 €/Monat wenn ein Minijob dabei ist).

Zu den Einkünften werden dabei Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, Minijob, Mieteinnehmen, Kapitalerträge über 801 € usw. zusammengezählt.

Nun hieß es, beim Bundessozialgericht sei ein Verfahren zur Klärung der Rechtmäßigkeit dieser Aufsummierung anhängig.
Stimmt das?
Gibt es dazu einen aktuellen Link bzw. aktuelle Quellen?
Ich habe nichts dazu finden können.

Schöne Grüße und ein gutes Neues Jahr
JK

Hallo,

für die Familienversicherung bei der Krankenkasse gibt es eine Einkunftsgrenze (in 2013: 385 €/Monat, bzw. 450 €/Monat wenn ein Minijob dabei ist).

Zu den Einkünften werden dabei Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, Minijob, Mieteinnehmen, Kapitalerträge über 801 € usw. zusammengezählt.

Also die 801€ sind ein Steuerfreibetrag. Die Krankenversicherung wird den sicher nicht ansetzen.

Nun hieß es, beim Bundessozialgericht sei ein Verfahren zur Klärung der Rechtmäßigkeit dieser Aufsummierung anhängig.
Stimmt das?

Also wenn es keine genaueren Anhaltspunkte gibt, sage ich mal kaum.

Gibt es dazu einen aktuellen Link bzw. aktuelle Quellen?
Ich habe nichts dazu finden können.

Könnte bereits ein Indiz dafür sein, dass es nur ein ganz schlechtes Gerücht ist, wobei zusätzlich die Gefahr besteht, dass etwas aus dem Zusammenhang gerissen und/oder zusätzlich verdreht worden ist. Notfalls kann man hier nachsehen: [http://www.bsg.bund.de/cln_339/nn_132172/DE/07__Anha…](http://www.bsg.bund.de/cln_339/nn_132172/DE/07 Anhaengige Rechtsfragen/anhaengige rechtsfragen node.html?__nnn=true)
Zusätzlich könnte die Frage im Versicherungsbrett besser aufgehoben sein.
Grüße