Familienversicherung & Freiberufliche Tätigkeit

Hallo,

ich habe eine kleine Frage zur Familienversicherung. Ich habe mittlerweie herausgefunden, dass man bis zu 400€ als Minijob verdienen darf und trotzdem noch Familienversichert bleibt.

Nun meine Frage, nehmen wir mal an, man ist Student und verdient 300€ im Monat und möchte nun Freiberuflich tätig werden. Wieviel darf man dort verdienen, um nicht aus der Familienversicherung zu fallen.

Im Internet ist zu finden, dass 360€ im Monat aus selbstständiger Tätigkeit erlaubt sind. Allerdings steht dort nie etwas von der Kombination aus beiden. Ich glaube nicht, dass man die getrennt berechnen kann. Richtig?

Kann man also mit folgender Rechnung bestimmen, was ich verdienen darf?
300 x 12 = 3600 (Einkommen)
400 x 12 = 4800 (Obergrenzeverdienst)
4800 - 3600 = 1200 --> man darf 1200 verdienen.

Ist das Vorgehen richtig, oder habe ich etwas falsch verstanden?

Im Internet ist zu finden, dass 360€ im Monat aus
selbstständiger Tätigkeit erlaubt sind. Allerdings steht dort

Minijob mit 400 € pro Monat oder selbstständige Tätigkeit bis 360 € im Monat. Nicht beides zusammen.

Als Student hat man doch andere Möglichkeiten als ie Familienversicherung.

Hallo,

die Überlegungen sind nicht ganz zutreffend. Werden nur Minijobs ausgeübt, dann gilt die Grenze von 400 € monatlich. Setzt sich das Einkommen aus mehreren Einkommensarten zusammen (z.B. Gewerbebetrieb, Minijob, Zinserträge etc.) dann gilt die Grenze von 360 € mtl. Das bedeutet in diesem Beispiel, dass nur noch 60 € mtl. frei sind.
Nähere Infos auch hier:
http://www.versicherungswissen.org/Studenten/Familie…

Gruß Woko

Die Einkommensgrenzen in der Fami betragen bei

a)
Einkünften aus Kapitalerträgen, Mieten etc. 360 Euro

B)
Einkünften aus einem Minijob 400 Euro.

Hat man Einkünfte aus a + b beträgt die Grenze 400 Euro.

Allerdings gibt es auch Abzugsmöglichkeiten (Werbekostenpauschalen etc) die vom Einkommen in Abzug gebracht werden können.

Ich würde mich einmal um die KVdS (Krankenversicherung der Studenten) kümmern.

Es gibt gewisse Grenzen bei der Arbeistzeit, dem Einkommen etc, die zu beachten sind. Diese liegen aber bei Studenten deutlich höher als bei den 400 Euro Jobs.

Der Beitrag liegt mit der pflegeversicherung bei ca 68 Euro.

Einfach mal im Netz unter KVdS suchen.

Hallo,

Asche auf mein Haupt. In diesem Falle hat HBaer recht.

Gruß Woko

Hallo,

die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten ist nicht von der Höhe des Einkommens abhängig. Hier gilt das Werkstudentenprivileg. Allerdings nur für die KV und Pflv. In der RV sind bei Arbeitnehmereinkommen über 400 € Beiträge zu zahlen. Das Werkstudentenprivileg entfällt nur, wenn die Erwerbstätigkeit mehr als 20 Stunden wöchentlich beträgt. Dann gilt man nicht mehr als Student, sondern als Erwerbstätiger. Auch hier zum Nachlesen:
http://www.versicherungswissen.org/Studenten/20-Stun…

Gruß Woko

Nachtrag
Eine Versicherungspflicht als Student kommt auch dann nicht zum Zuge, wenn der Student hauptberuflich Selbständig ist.

Gruß Woko

Hallo,

vielen Dank für die Hilfe. Ich habe mir die KvDS angeschaut und werde diese wahrnehmen. Die kostet zwar etwas mehr, aber ich muss nicht jedes Mal rechnen, was ich noch verdienen darf.

Viele Grüße und nochmals vielen Dank!