Hallo Krankenversicherungsbewanderte,
ein Mann
(Einkommen > Beitragsbemessungsgrenze, gesetzlich versichert)
und eine Frau
(Einkommen > 350 EUR/Monat, freiwillig versichert)
heiraten.
Da das Einkommen der Frau zu hoch ist, kann sie nicht beim Mann mitversichert (Familienversicherung) werden. Sie bleibt also freiwillig versichert.
Im folgenden Jahr wird bei der Steuererklärung wegen des Einkommensunterschieds Zusammenveranlagung gewählt. Besteuert wird also so, als ob jeder Ehepartner die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdienen würde. Hat dies dann auch Auswirkungen auf den Krankenkassenbeitrag dementsprechend, dass dieser bis zu 2 x zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet würde (vorausgesetzt, das Gehalt des Mannes ist dementsprechend riesig)?
Schöne Grüße
Uli