Familienversicherung - freiwillige Versicherung

Hallo Krankenversicherungsbewanderte,

ein Mann
(Einkommen > Beitragsbemessungsgrenze, gesetzlich versichert)

und eine Frau
(Einkommen > 350 EUR/Monat, freiwillig versichert)

heiraten.
Da das Einkommen der Frau zu hoch :smile: ist, kann sie nicht beim Mann mitversichert (Familienversicherung) werden. Sie bleibt also freiwillig versichert.

Im folgenden Jahr wird bei der Steuererklärung wegen des Einkommensunterschieds Zusammenveranlagung gewählt. Besteuert wird also so, als ob jeder Ehepartner die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdienen würde. Hat dies dann auch Auswirkungen auf den Krankenkassenbeitrag dementsprechend, dass dieser bis zu 2 x zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet würde (vorausgesetzt, das Gehalt des Mannes ist dementsprechend riesig)?

Schöne Grüße
Uli

Natürlich nicht, dadurch würden Ehepartner ja deutlich schlechter gestellt werden.

Hallo,

eine steuerliche Zusammenveranlagung bedeutet ja nicht, dass das Einkommen zusammengewürfelt wird. Im Steuerbescheid ist auch bei Zusammenveranlagung genau aufgeführt, welcher Ehegatte welche Einkünfte bei der einzelnen Einkunftsart: z.B. nichtselbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Vermietung u. Verpachtung, Kapitalerträge etc. hat.

Bei der Beitragsberechnung in der GKV wird nur dann ein Teil des Einkommens des anderen Ehegatten herangezogen, wenn dieser andere Ehegatte nicht einer GKV angehört. Da in diesem Falle beide Ehegatten freiwliig in einer gesetzlichen KK versichert sind, wird jeweils nur das eigene Einkommen bis zur Bemessungsgrenze berücksichtigt.

Gruß Woko

Richtig, falls nicht beide gesetzlich versichert sind, sieht die Sache wieder etwas anders aus. Danke für die Ergänzung, meine Aussage war so natürlich nicht ganz korrekt.

Gruß
Granini