Familienversicherung (GKV) leibliches Kind

Guten morgen,

  • die Mutter arbeitet Vollzeit und ist GKV.
  • das leibliche Kind (nicht volljährig und Schüler) ist beim Exmann der Mutter beitragsfrei familienversichert.
  • das Kind ist bei der Mutter gemeldet und hat dort seinen Lebensmittelpunkt.
  • die Mutter möchte das Kind beitragsfrei in ihrer GKV mitversichern lassen.

Die Mutter sitzt nun über dem Antrag ihrer Versicherung für die Aufnahme des Kindes in ihre Versicherung und fragt sich, ob sie die noch bestehende Versicherung für das Kind kündigen muß, ob das automalisch läuft oder ob sie ihren Exmann bitten muß, sich um die Angelegenheit zu kümmern?!

Wer weiß das?
Vielen Dank!

c.

Hallo,
wenn das Sorge-recht gemeinsam besteht und das Kind keine eigenen Einkünfte über 375,00 € mtl. hat, dann besteht Anspruch auf Familienversicherung bei beiden Elternteilen. Das heißt nun nicht, das man einmal die und einmal die Krankenkassen in Anspruch nimmt, sondern dass man sich für eine entscheidet. Eine Kündigung im herkömmlichen Sinne ist daher nicht erforderlich sondern nur den Antrag z.B. bei Kasse B, die der Kasse A mitteilt, dass nun die Familienversicherung dort geführt wird - Kasse A beendet dann die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna