Ich bin noch in der PKV,selbstständig aber gehe jetzt in die Insolvenz. Frage: Kann ich in die Familienvers. bei meiner Ehefrau?
PS: bin 57 Jahre alt
In die Familienversicherung kann man nur, wenn kein laufendes Gewerbe mehr besteht und keine Einnahmen über 365,00 € im Monat vorhanden sind.
Hat das nicht auch zusätzlich mit dem Alter zu tun??
In die Familienversicherung kann man nur, wenn kein laufendes
Gewerbe mehr besteht und keine Einnahmen über 365,00 € im
Monat vorhanden sind.
Nein, die Altergrenze mit dem 55. Lebensjahr bezieht sich nur auf eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft, wenn z. B. eine Beschäftigung mit einem Einkommen unter 44.500,00 € im Jahr aufgenommen wird. Grundsätzlich würde dann Versicherungspflicht eintreten. Hat man aber das 55. Lebensjahr überschritten und war in den letzten 5 Jahren privat versichert ist eine Rückkerh in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen.
Für Kinder gibt es eine Altersgrenze. Diese können maximal bis zum 23. bzw. 25. Lebensjahr familienversichert werden.
Bedeutet also : Keine Mitversicherung bei der ehefrau möglich–oder??
Mitversicherung heißt für mich Familienversicherung. Und die kommt wie gesagt nur für nicht hauptberuflich Selbstständige mit einem maximalen monatlichen Einkommen in Höhe von 365,00 € in Frage. Eine gemeinsame Versicherung mit der Ehefrau gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.