Familienversicherung Kinder

Bin selbständig und privat versichert, mein Mann angestellt und gesetzlich versichert. Unsere 2 Kinder sind in der Familienversicherung der GKV meines Mannes. Diese überprüft jährlich die Voraussetzungen. Nun stellt der Steuerberater fest, dass für 2011 erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze vom mir überschritten wurde. Ab wann müssen wir die Kinder selbst versichern und wo? Hatte irgendwo gelesen, dass die ab dem Datum des Steuerbescheides gilt?! Und gibt es ein Zurück in die Familienversicherung, wenn die Grenze in 2012 wieder unterschritten wird?

Die Familienversicherung hat nicht wirklich was mit der JAEG zu tun…sondern damit, welcher von beiden Ehepartnern das höhere Bruttoeinkommen hat. d.h., wenn der PKV Versicherte Ehepartner das höhere Bruttoeinkommen hat, müssen die Kinder entweder zahlend freiwillig versichert werden in der GKV oder können in eine PKV wechseln. Wenn der eine Ehepartner in der GKV das höhere Einkommen hat, können die Kinder auch weiterhin kostenfrei familienversichert werden.
Im Zweifelsfall sollte der Steuerberater, der für solche Fragen nicht wirklich qualifiziert ist, hier unabhängige Versicherungsberater/Makler involvieren…oder seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen für so eine unqualifizierte Aussage

Im Zweifelsfall sollte der Steuerberater, der für solche
Fragen nicht wirklich qualifiziert ist, hier unabhängige

Sei vorsichtig mit solchen Aussagen. Da viele Steuerberater auch Lohnbuchhaltung machen, wissen sie oder ihre zuständigen Mitarbeiter schon über die hier geschilderte Situation Bescheid.

kleine Korrektur
Hallo,
die beitragsfreie Familienversicherung für die Kinder entfällt u.a., wenn der PKV versicherte Elternteil ein Einkommen oberhalb der JAEG hat, sein Einkommen höher als das Einkommen des GKV-versicherten Elternteils ist - und das Einkommen des GKV-versicherten Elternteils unter der JAEG liegt.
Gruß J.K.

@Nordlicht: das sollte so sein - aber in der Praxis erlebe ich das laufend anders. Mag bei meinem Mandanten, die in der Regel aus dem Ausland nach Deutschland kommen, besonders ausgeprägt sein, aber ich sehe viel zu häufig, dass von Steuerberatern hier grundfalsche Aussagen kommen. Leider.

Hallo,

hier aber auf unabhängige Versicherungsberater/-makler zu verweisen ist auch nicht richtig. Rechtsgültige Auskünfte zu solchen Fragen erteilt noch immer die gesetzliche Krankenkasse und nicht Steuerberater, Makler und Co.

Grüße
Florian

Hallo,

die Mitversicherung der Kinder würde mit dem Monat enden, in dem der Steuerbescheid ausgestellt ist (z. B. Steuerbescheid vom 03.12.2012 --> Ende der Mitversicherung = 31.12.2012).

Eine Rückkehr der Kinder in die Familienversicherung ist möglich, wenn die Einkünfte wieder unter die JAEG sinken. Der Nachweis ist auch hier der Steuerbescheid. In einem solchen Fall wäre die Mitversicherung wieder ab Ausstellungstag des Steuerbescheids möglich.

Viele Grüße
Florian

Hallo Florian,

Du hast völlig recht mit deiner Antwort.

Nur kommen oft Kunden zu mir, die mich um Hilfe bitten, da sie mit den Ansprechpartnern der Krankenkassen nicht klar kommen, bzw. falsche Auskünfte erhalten.

Und dann kann man helfend den Kunden beistehen, in dem man bei der zuständigen Kasse anruft und die Angelegenheit bespricht.

Gruß Norbert