Familienversicherung (Krankenversicherung)

Hallo,

A ist bei Krankenkasse „xxx“ versichert. ALG I läuft aus, Rentenantrag (EU-Rente) nicht bewilligt (es „fehlt“ ein Berechnungs-Monat). A ist verheiratet, wird kein „ALG II/Hartz IV“ bekommen („Bedarfsgeimschaft“ liegt knapp über Satz). A ist berufunfähig.

A ist verheiratet. Inwiefern greift die Möglichkeit, daß er über die Krankenkasse seiner Frau (andere Kasse) „familienversichert“ wird, werden kann.

Viele Grüße

Thomas

A ist verheiratet. Inwiefern greift die Möglichkeit, daß er
über die Krankenkasse seiner Frau (andere Kasse) „familienversichert“ wird, werden kann.

Wenn seine Einkünfte unter ca. 355 € im Monat liegen, hat A Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung in der GKV. Muß der KK der Ehefrau mitgeteilt werden.

Danke!

mfg

tf