Hallo,
A ist bei Krankenkasse „xxx“ versichert. ALG I läuft aus, Rentenantrag (EU-Rente) nicht bewilligt (es „fehlt“ ein Berechnungs-Monat). A ist verheiratet, wird kein „ALG II/Hartz IV“ bekommen („Bedarfsgeimschaft“ liegt knapp über Satz). A ist berufunfähig.
A ist verheiratet. Inwiefern greift die Möglichkeit, daß er über die Krankenkasse seiner Frau (andere Kasse) „familienversichert“ wird, werden kann.
Viele Grüße
Thomas