Ende April will ich meine Selbständigkeit aufgegeben und bis
dahin werde ich auch noch Einnahmen haben, die deutlich über den
Beitragsbemessungsgrenzen liegen (>10.000€). Dannach habe ich lediglich nur noch
ein paar Euro Einnahmen aus Zinserträgen, sonst nichts.
Kann ich mich dann ab 1. Mai bei der Krankenkasse meiner Frau
familienversichern lassen, ohne dass dann die Krankenkasse später
Forderungen an mich stellt wegen der Einnahmen bis April?
Es wird ja immer davon gesprochen, dass eine Familienversicherung möglich ist, wenn das regelmäßige Gesamteinkommen nicht 405€ monatlich übersteigt. Das wäre bei mir ab Mai eigentlich der Fall, oder?
ja, wenn der Ehegatte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und die Einkünfte 405 Euro monatlich nicht übersteigen. Wichtig ist, dass das Gewerbe vor dem 1. Mai abgemeldet wird.
Grundlage: § 10 SGB V
Beitragsnachfoederungen gibt es nur, wenn die bisherige Beitragseinstufung der gesetzlichen Krankenkasse nicht „unter Vorbehalt“ war. Dann benötigt die Krankenkasse noch den Steuerbescheid nach dem 1. Mai.
Super, vielen Dank. Natürlich habe ich auch noch weiter recheriert und im Netz ein Rundschreiben an einige GKVs gefunden, in dem auf vielen Seiten das Gesamteinkommen definiert wird. Unter anderem heißt es darin auch, dass bei der Ermittlung des regelmäßigen Gesamteinkommens grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt ist. D.h. die Einnahmen bis zum 30.04. stehen demnach einer Familienversicherung ab dem 1.5. nicht im Wege.