Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zur Familienversicherung.
Nach dem Abitur: 9 Monate Grundwehrdienst geleistet.
Dieses Jahr im Alter von 25 Jahren die Berufsausbildung abgeschlossen.
Zur Zeit: 3-monatiges, freiwilliges Praktikum und als geringfügig Beschäftiger 320 Euro im Monat.
Kann man noch während der Zeit im Praktikum (3 Monate) in der Familienversicherung bleiben, auch wenn man sich nicht mehr in der Ausbildung befinde?
Bei Wikipedia habe ich unter Familienversicherung folgenden Eintrag gefunden: „Nachrang der Familienversicherung: Trotz – an sich bestehender – Versicherungspflicht ist die Familienversicherung aufgrund einer Sonderregelung gleichwohl durchführbar bei Studenten und unentgeltlich bzw. geringfügig beschäftigten Praktikanten.“ Trifft das auf den oben benannten Fall zu?
Schon mal vielen Dank für die Antwort
Moritz K.