Familienversicherung nach Ausbildung

Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage zur Familienversicherung.

Nach dem Abitur: 9 Monate Grundwehrdienst geleistet.

Dieses Jahr im Alter von 25 Jahren die Berufsausbildung abgeschlossen.

Zur Zeit: 3-monatiges, freiwilliges Praktikum und als geringfügig Beschäftiger 320 Euro im Monat.

Kann man noch während der Zeit im Praktikum (3 Monate) in der Familienversicherung bleiben, auch wenn man sich nicht mehr in der Ausbildung befinde?

Bei Wikipedia habe ich unter Familienversicherung folgenden Eintrag gefunden: „Nachrang der Familienversicherung: Trotz – an sich bestehender – Versicherungspflicht ist die Familienversicherung aufgrund einer Sonderregelung gleichwohl durchführbar bei Studenten und unentgeltlich bzw. geringfügig beschäftigten Praktikanten.“ Trifft das auf den oben benannten Fall zu?

Schon mal vielen Dank für die Antwort

Moritz K.

Hallo,
da dieses Praktikum offenbar nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist zählt es auch nicht zur
Berufsausbildung im Sinne des Gesetzes.
Deshalb greift hier die Regelung nicht, das während solchen Zeiträumen die Familienversicherung (Altersgrenze 25. Jahre plus Grundwehrdienstzeit) durchgeführt werden kann.
Es bleibt nur die eigene, freiwillige Versicherung bei der GKV.
Gruß
Czauderna